Wespe, Biene oder Hornisse?
Was summt da am Kaffeetisch oder fliegt in den Rollladenkasten?
Warum die Unterscheidung zählt
Wild lebende Bienen und die Europäische Hornisse sind nach § 44 BNatSchG besonders geschützt: Ihr Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden, die Bußgelder reichen bis 50.000 Euro. Ein Honigbienenschwarm gehört zudem meist einem Imker, der ihn kostenlos abholt — und selbst Wespen dürfen nach § 39 BNatSchG nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden.
Woran Sie die beiden auseinanderhalten
| Merkmal | Wespen | Bienen | Hornissen |
|---|---|---|---|
| Größe | Arbeiterinnen 11–16 mm, Königin bis 20 mm | Honigbiene 11–16 mm, Wildbienen 4–28 mm | Arbeiterinnen 17–25 mm, Königin bis 35 mm |
| Körper | fast kahl, glänzend, scharf gelb-schwarz | dicht behaart, pelzig, matte Braun- und Gelbtöne | kräftig gebaut, deutlich größer als Wespen |
| Am Esstisch | nur Deutsche und Gemeine Wespe, ab Spätsommer | nein — an Blüten, nicht an Speisen | nein — Baumsaft und Fallobst |
| Nest | Erdloch, Rollladenkasten, Hohlwand; 3.000–7.000 Tiere | Mauerfuge, Rollladenkasten, Erdloch mit Sandkegel | Baumhöhle, Nistkasten, Dachboden; 100–400 Tiere |
| Stich | mehrfach möglich, Stachel ohne Widerhaken | Honigbiene sticht einmal, Stachel bleibt stecken | schmerzhafter, Gift nicht stärker als Bienengift |
| Rechtslage | allgemein geschützt, Bußgeld bis 10.000 Euro | wild lebende Arten besonders geschützt, § 44 | Europäische geschützt, Asiatische invasiv |
| Wer hilft | Fachbetrieb oder geschulter Wespenberater | örtlicher Imkerverein | zuerst die Untere Naturschutzbehörde |
Der Test, der Klarheit schafft
Achten Sie auf Behaarung und Ziel des Anflugs: pelzig und an Blüten heißt Biene, kahl glänzend und am Kuchen heißt Wespe. Alles über 17 Millimeter, das noch in der Dämmerung fliegt, ist eine Hornisse.
So gehen Sie weiter vor
Gut zu wissen
Jedes Zimmer hat seine typischen Untermieter — ein Blick ins Haus zeigt, wo Sie zuerst nachsehen sollten.
Welcher Schädling taucht in welchem Raum auf?
Ameisen folgen Futterspuren in die Küche, Silberfische lieben das feuchte Bad, Kleidermotten sitzen im Schrank und Mäuse ziehen in Keller und Vorratsräume. Der Fundort ist oft der beste Hinweis auf die Art.
Muss ich einen Schädlingsbefall melden?
Bei Gesundheitsschädlingen wie Ratten besteht in vielen Gemeinden eine Meldepflicht; in Mietwohnungen sollten Sie den Vermieter immer umgehend informieren. Details dazu finden Sie in unseren Ratgebern.
Wann reicht Selbsthilfe, wann brauche ich den Profi?
Einzelne Tiere und ein früher Befall lassen sich oft selbst stoppen. Bei Bettwanzen, Schaben und Ratten ist der Schädlingsbekämpfer meist die schnellere und am Ende günstigere Lösung — unsere Lexikon-Einträge geben je Art eine klare Empfehlung.
Welche Tiere darf ich gar nicht bekämpfen?
Hornissen, Wildbienen, Hummeln und einige weitere Arten stehen unter besonderem Schutz (§ 44 BNatSchG). Nester dürfen nur mit Genehmigung umgesiedelt werden — wir zeigen, an wen Sie sich wenden.
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