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Eine Art steht unter Schutz

Wespe, Biene oder Hornisse?

Was summt da am Kaffeetisch oder fliegt in den Rollladenkasten?

Warum die Unterscheidung zählt

Wild lebende Bienen und die Europäische Hornisse sind nach § 44 BNatSchG besonders geschützt: Ihr Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden, die Bußgelder reichen bis 50.000 Euro. Ein Honigbienenschwarm gehört zudem meist einem Imker, der ihn kostenlos abholt — und selbst Wespen dürfen nach § 39 BNatSchG nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden.

Wespen allgemein geschützt — § 39 BNatSchG
Bienen wild lebend geschützt oder Imkerbesitz
Hornissen besonders geschützt — § 44 BNatSchG

Woran Sie die beiden auseinanderhalten

Merkmal Wespen Bienen Hornissen
Größe Arbeiterinnen 11–16 mm, Königin bis 20 mm Honigbiene 11–16 mm, Wildbienen 4–28 mm Arbeiterinnen 17–25 mm, Königin bis 35 mm
Körper fast kahl, glänzend, scharf gelb-schwarz dicht behaart, pelzig, matte Braun- und Gelbtöne kräftig gebaut, deutlich größer als Wespen
Am Esstisch nur Deutsche und Gemeine Wespe, ab Spätsommer nein — an Blüten, nicht an Speisen nein — Baumsaft und Fallobst
Nest Erdloch, Rollladenkasten, Hohlwand; 3.000–7.000 Tiere Mauerfuge, Rollladenkasten, Erdloch mit Sandkegel Baumhöhle, Nistkasten, Dachboden; 100–400 Tiere
Stich mehrfach möglich, Stachel ohne Widerhaken Honigbiene sticht einmal, Stachel bleibt stecken schmerzhafter, Gift nicht stärker als Bienengift
Rechtslage allgemein geschützt, Bußgeld bis 10.000 Euro wild lebende Arten besonders geschützt, § 44 Europäische geschützt, Asiatische invasiv
Wer hilft Fachbetrieb oder geschulter Wespenberater örtlicher Imkerverein zuerst die Untere Naturschutzbehörde

Der Test, der Klarheit schafft

Achten Sie auf Behaarung und Ziel des Anflugs: pelzig und an Blüten heißt Biene, kahl glänzend und am Kuchen heißt Wespe. Alles über 17 Millimeter, das noch in der Dämmerung fliegt, ist eine Hornisse.

So gehen Sie weiter vor

Gut zu wissen

Jedes Zimmer hat seine typischen Untermieter — ein Blick ins Haus zeigt, wo Sie zuerst nachsehen sollten.

Welcher Schädling taucht in welchem Raum auf?

Ameisen folgen Futterspuren in die Küche, Silberfische lieben das feuchte Bad, Kleidermotten sitzen im Schrank und Mäuse ziehen in Keller und Vorratsräume. Der Fundort ist oft der beste Hinweis auf die Art.

Muss ich einen Schädlingsbefall melden?

Bei Gesundheitsschädlingen wie Ratten besteht in vielen Gemeinden eine Meldepflicht; in Mietwohnungen sollten Sie den Vermieter immer umgehend informieren. Details dazu finden Sie in unseren Ratgebern.

Wann reicht Selbsthilfe, wann brauche ich den Profi?

Einzelne Tiere und ein früher Befall lassen sich oft selbst stoppen. Bei Bettwanzen, Schaben und Ratten ist der Schädlingsbekämpfer meist die schnellere und am Ende günstigere Lösung — unsere Lexikon-Einträge geben je Art eine klare Empfehlung.

Welche Tiere darf ich gar nicht bekämpfen?

Hornissen, Wildbienen, Hummeln und einige weitere Arten stehen unter besonderem Schutz (§ 44 BNatSchG). Nester dürfen nur mit Genehmigung umgesiedelt werden — wir zeigen, an wen Sie sich wenden.

Helfen Ultraschallstecker und Hausmittel wirklich?

Vieles davon ist wirkungslos. Unser Hausmittel-Check sortiert ehrlich: Was funktioniert, was ist Geldverschwendung?

Illustration: Haus im Querschnitt mit typischen Schädlingsverstecken — vom Dachboden über Küche, Bad und Kleiderschrank bis in den Keller.