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Gesundheitsschädling

Wanderratte

Die Wanderratte ist der häufigste Nagerschädling in Deutschland und lebt fast überall dort, wo Menschen Abfälle und Vorräte hinterlassen. Sie ist nicht identisch mit der Hausratte, auch wenn beide Arten oft verwechselt werden. Wanderratten übertragen Krankheitserreger, nagen Leitungen an und vermehren sich rasant. Ein Befall gehört deshalb früh und konsequent angegangen, in vielen Kommunen ist er sogar anzeigepflichtig.

Wanderratte erkennen

Wanderratten sind kräftig gebaut, oben graubraun und am Bauch hellgrau. Die Ohren sind klein und behaart, die Schnauze stumpf, der Schwanz bleibt kürzer als der Körper. Die Hausratte wirkt dagegen schlank, hat große dünne Ohren, eine spitze Schnauze und einen Schwanz, der länger ist als ihr Körper.

Auf einen Befall deuten:

  • Kot: 17 bis 20 mm lang, spindelförmig, stumpf endend, meist in Gruppen entlang der Laufwege.
  • Schmierspuren: dunkle, fettige Streifen an Wänden, Rohren und Kanten entlang der immer gleichen Wege.
  • Erdbaue: Löcher von 6 bis 9 cm Durchmesser an Böschungen, unter Terrassenplatten oder am Komposthaufen.
  • Nagespuren an Türunterkanten, Verpackungen, Kunststoffrohren und Kabeln, dazu Trittsiegel und Schleifspuren des Schwanzes im Staub.

Lebensweise

Wanderratten leben in Rudeln mit fester Rangordnung und sind überwiegend nachtaktiv. Sieht man sie am Tag, ist der Befall meist schon stark. Als Allesfresser bevorzugen sie getreide- und eiweißhaltige Nahrung, ein Tier braucht täglich 20 bis 30 g Futter und 30 bis 60 ml Wasser.

Die Vermehrung ist der eigentliche Grund für schnelles Handeln: Ein Weibchen bringt vier bis sieben Würfe pro Jahr mit je sieben bis zehn Jungen zur Welt, die Tragzeit dauert nur 21 bis 24 Tage. Nach zwei bis drei Monaten sind die Jungtiere selbst geschlechtsreif. Aus einem Paar können binnen eines Jahres mehrere hundert Tiere werden. Typisch ist ihre Neuerungsfurcht: Fallen und Köderstationen meiden Ratten oft tagelang.

Schäden und Risiken

Wanderratten übertragen unter anderem Leptospiren, die über Urin in Pfützen und Vorräte gelangen und beim Menschen die Weil-Krankheit auslösen können, außerdem Salmonellen, Campylobacter, Hantaviren und die Erreger des Rattenbissfiebers. Lebensmittel und Futter werden durch Kot und Urin unbrauchbar, weit über die gefressene Menge hinaus.

Dazu kommen Materialschäden. Die Nagezähne wachsen lebenslang nach, entsprechend nagen die Tiere an Kabelisolierungen, Kunststoffrohren, Dämmung und Holz. Angenagte Stromleitungen sind eine reale Brandursache. Im Außenbereich untergraben Erdbaue Wege und Terrassen.

Vorbeugen

  • Speisereste niemals in die Toilette werfen, Ratten steigen über die Kanalisation auf.
  • Kompost nur in geschlossenen Thermokompostern, keine gekochten Speisen, kein Fleisch, keine Milchprodukte.
  • Mülltonnen dicht schließen, Tier- und Vogelfutter nur tagsüber und in kleinen Mengen anbieten.
  • Öffnungen ab 20 mm verschließen, dafür Lochblech, Edelstahlgewebe oder Mörtel verwenden; Bauschaum allein hält nicht.
  • Kellerfenster und Lichtschächte vergittern, Rückstauklappen prüfen lassen.
  • Vorräte in Metall- oder Glasbehältern lagern.

Bekämpfen

Ultraschallgeräte, Duftsteine und Hausmittel wie Chilipulver oder Katzenhaare vertreiben Ratten nicht. Wirksam sind mechanische Fallen und Rodentizide, beides jedoch nur mit Plan. Setzen Sie Schlagfallen in Köderschutzstationen entlang der Laufwege und Schmierspuren, gesichert vor Kindern und Haustieren. Wegen der Neuerungsfurcht legen Sie sie die ersten Tage unscharf mit Köder aus.

Rodentizide auf Basis gerinnungshemmender Wirkstoffe unterliegen strengen Auflagen. Privatpersonen dürfen sie nur in Gebäuden und ausschließlich in verschlossenen Köderstationen einsetzen, der Einsatz im Freiland und in der Kanalisation ist sachkundigen Verwendern vorbehalten. Rechnen Sie mit sieben bis vierzehn Tagen bis zur Wirkung.

Wichtig: Beseitigen Sie parallel die Nahrungsquelle, sonst wandern neue Tiere nach. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Wann zum Profi?

Rufen Sie einen Fachbetrieb, sobald Sie Ratten am Tag sehen, Erdbaue auf dem Grundstück finden oder der Befall über einzelne Tiere hinausgeht. In Lebensmittelbetrieben, Gastronomie und Gemeinschaftseinrichtungen ist er Pflicht: Die EU-Hygieneverordnung (VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II) verlangt Schutz vor Schädlingen und ein dokumentiertes Monitoring; zusätzlich kann die Behörde nach § 17 Abs. 2 IfSG Bekämpfungsmaßnahmen anordnen. Viele Städte schreiben zudem eine Anzeige beim Ordnungs- oder Gesundheitsamt vor, in Mietobjekten ist der Vermieter zuständig. Mehr dazu unter Ratten und Ratten in Industriebetrieben.

Häufige Fragen zu diesem Schädling

Wie unterscheide ich Wanderratte und Hausratte?

Die Wanderratte ist kräftiger gebaut, hat kleine behaarte Ohren, eine stumpfe Schnauze und einen Schwanz, der kürzer ist als ihr Körper. Die Hausratte wirkt schlank, hat große dünne Ohren, eine spitze Schnauze und einen längeren Schwanz. Wanderratten halten sich in Bodennähe, Kellern und Kanälen auf, Hausratten klettern und leben eher auf Dachböden.

Muss ich einen Rattenbefall melden?

In vielen Städten und Gemeinden ja. Zahlreiche kommunale Satzungen verpflichten Eigentümer, Rattenbefall beim Ordnungs- oder Gesundheitsamt anzuzeigen. Unabhängig davon verlangt § 17 Infektionsschutzgesetz die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, besonders in Lebensmittelbetrieben und Gemeinschaftseinrichtungen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kommune nach.

Warum gehen Ratten nicht an meine Falle?

Wanderratten reagieren mit ausgeprägter Neuerungsfurcht auf unbekannte Gegenstände in ihrem Revier und meiden Fallen oft mehrere Tage. Legen Sie Fallen deshalb zunächst unscharf mit Köder aus und schärfen Sie sie erst, wenn der Köder regelmäßig angenommen wird. Stellen Sie die Falle direkt an Wänden und Laufwegen auf, nicht frei im Raum.