Bienen
Ein brummendes Volk im Rollladenkasten, eine Traube am Apfelbaum oder hunderte Erdlöcher im Rasen: Bienen sorgen für Aufregung, obwohl kaum Gefahr von ihnen ausgeht. Sie stechen fast nur, wenn man sie drückt oder am Nesteingang hantiert. Alle wild lebenden Arten sind geschützt. Wer ein Nest am falschen Platz hat, ruft einen Imker oder die Naturschutzbehörde an – nicht den Baumarkt.
Bienen erkennen
Bienen sind dicht behaart, wirken pelzig und tragen matte Farben. Wespen sind fast kahl, glänzend und kontrastreich gelb-schwarz gezeichnet, mit deutlich abgeschnürter Taille. Die Westliche Honigbiene misst 11 bis 16 Millimeter, die rund 600 heimischen Wildbienenarten reichen von 4 bis 28 Millimetern.
- Gerichteter An- und Abflug an einer festen Öffnung wie Mauerfuge oder Rollladenschlitz
- Gelbe oder orange Pollenpakete an den Hinterbeinen heimkehrender Tiere
- Gleichmäßiges Brummen und spürbare Wärme aus Wand oder Verkleidung
- Erdlöcher mit Sandkegel im Rasen: Nester von Sand- und Furchenbienen
- Hängende Traube aus tausenden Tieren am Ast: ein Schwarm auf Wohnungssuche
Lebensweise
Ein Honigbienenvolk umfasst im Sommer 30.000 bis 50.000 Tiere, im Winter noch 5.000 bis 15.000. Die Königin legt in der Hochsaison bis zu 2.000 Eier am Tag, eine Arbeiterin entwickelt sich in 21 Tagen. Sommerbienen leben vier bis sechs Wochen, Winterbienen sechs bis acht Monate. Zwischen Mai und Juli teilt sich ein starkes Volk: Die alte Königin zieht mit der halben Belegschaft als Schwarm aus. Spurbienen suchen dann einen dunklen Hohlraum von 20 bis 60 Litern – deshalb landen Schwärme in Rollladenkästen.
Wildbienen leben anders: Rund 90 Prozent der Arten sind Einzelgänger, drei Viertel nisten im Boden. Ein Weibchen legt 5 bis 30 Brutzellen an und stirbt vor dem Schlupf der Nachkommen. Hummelvölker erreichen 50 bis 600 Tiere und lösen sich im Spätsommer auf.
Schäden und Risiken
Der Stich ist das einzige ernsthafte Risiko. Honigbienen verlieren ihren Widerhaken-Stachel samt Giftblase, die weiter Gift nachpumpt. Kratzen Sie ihn sofort seitlich mit dem Fingernagel heraus, statt ihn zu ziehen. Drohnen stechen gar nicht, viele kleine Wildbienen durchdringen die Haut nicht. Zwei bis drei Prozent der Bevölkerung reagieren allergisch: Quaddeln fernab der Einstichstelle, Atemnot oder Schwindel sind ein Fall für den Notruf 112.
Materialschäden entstehen nur indirekt. Ein Volk in der Wand baut über Monate Waben. Stirbt es ab, laufen mehrere Kilogramm Honig aus, durchfeuchten Putz und Dämmung und locken Ameisen, Wachsmotten und Schimmel an.
Warum Sie Bienen nicht bekämpfen dürfen
Alle wild lebenden Bienen samt Hummeln sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Verboten sind Fangen, Verletzen und Töten ebenso wie das Entfernen der Nist- und Ruhestätten, selbst wenn das Nest gerade unbesetzt ist. Bußgelder reichen je nach Bundesland bis 50.000 Euro. Honigbienenvölker gehören zudem meist einem Imker: Ein Schwarm bleibt nach §§ 961 ff. BGB dessen Eigentum, solange er ihn unverzüglich verfolgt.
Bekämpfung funktioniert hier ohnehin nicht. Sprays erwischen nur die Flugbienen am Eingang, während Brut, Königin und Waben im Hohlraum bleiben. Ein zugeklebtes Flugloch treibt die Tiere durch Ritzen ins Wohnungsinnere.
Wichtig: Kein Spray, kein Bauschaum, kein Ausräuchern. Nester geschützter Arten dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG entfernt werden.
Umsiedeln statt bekämpfen
- Freier Schwarm im Garten: beim örtlichen Imkerverein melden. Imker holen ihn meist kostenlos und oft am selben Tag ab. Schwarmbienen sind vollgesogen mit Honig und friedlich.
- Volk im Bauteil: Der Rollladenkasten muss geöffnet werden. Das übernehmen erfahrene Imker oder Fachbetriebe – was es kostet, richtet sich nach Zugänglichkeit und Aufwand und wird nach einem Blick auf die Einbausituation beziffert.
- Erd- und Mauerbienen: nichts tun. Nach vier bis acht Wochen sind nur die erwachsenen Tiere verschwunden – die Brut entwickelt sich bis zum Folgejahr im Nest. Fluglöcher, Fugen und Erdnester dürfen deshalb erst verschlossen oder verändert werden, wenn die nächste Generation ausgeflogen ist.
- Nach dem Auszug: Waben entfernen, Hohlraum reinigen, Öffnungen mit Gitter unter 4 Millimeter Maschenweite sichern – Wachsgeruch lockt sonst den nächsten Schwarm an.
Rechtliches und Ansprechpartner
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde bei Landkreis oder kreisfreier Stadt. Sie entscheidet über Ausnahmen. Die Feuerwehr rückt für Schwärme meist nicht mehr aus, vermittelt aber Imker. Fachleute brauchen Sie, wenn ein Volk in einem bewohnten Bauteil sitzt oder eine Insektengiftallergie bekannt ist – auch Hornissen stehen unter Schutz.
Tipp: Fotografieren Sie das Flugloch aus zwei Metern mit Zoom. Behaarung, Färbung und Nestform verraten Imkern die Art meist schon am Bild.
Häufige Fragen zu diesem Tier
Sind Bienen im Rollladenkasten gefährlich?
Für gesunde Menschen kaum. Die Tiere fliegen gezielt ein und aus und stechen nur bei direkter Bedrängung am Flugloch. Problematisch wird es, wenn das Volk stirbt: Dann laufen Honig und Wachs in die Konstruktion und ziehen Ameisen, Wachsmotten und Schimmel nach. Lassen Sie das Volk umsiedeln, statt es abzutöten.
Was kostet es, ein Bienenvolk umsiedeln zu lassen?
Ein frei hängender Schwarm wird von Imkern meist kostenlos abgeholt, weil sie das Volk weiterverwenden können. Sitzt das Volk in einem Bauteil, muss geöffnet, abgesaugt und gereinigt werden. Dafür beginnen die Preise bei 150 Euro, aufwendige Bau- oder Gerüstarbeiten kommen extra dazu.
Wie unterscheide ich eine Biene von einer Wespe?
Achten Sie auf Behaarung und Farbe: Bienen sind pelzig und matt braun-gelb, Wespen glatt, glänzend und leuchtend gelb-schwarz mit sehr schmaler Taille. Ein zweiter Hinweis ist das Verhalten. Wespen umkreisen Kuchen, Limonade und Grillgut, Bienen fliegen zielstrebig Blüten an und ignorieren Ihr Essen.
Darf ich ein Bienennest im Garten selbst entfernen?
Nein. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Bienen zu töten oder ihre Nist- und Ruhestätten zu beschädigen. Wird ein Nest wirklich zum Problem, beantragen Sie eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde. Ohne diesen Bescheid drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.