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Nützling

Hornissen

Unter Hornissen fallen in Deutschland zwei Arten, die rechtlich völlig unterschiedlich behandelt werden. Die heimische Europäische Hornisse steht unter besonderem Artenschutz und darf nicht bekämpft werden. Die eingewanderte Asiatische Hornisse gilt als invasive Art, ist nicht geschützt und soll gemeldet werden. Wer ein Nest am Haus hat, muss deshalb zuerst wissen, welche Art dort sitzt.

Hornissen erkennen

Beide Arten sind an ihrer Größe leicht von Wespen zu unterscheiden: Arbeiterinnen messen 17 bis 26 Millimeter, Königinnen der Europäischen Hornisse bis 35, der Asiatischen bis 30 Millimeter. Der Unterschied zwischen den Arten liegt am Brustabschnitt und an den Beinen.

Merkmal Europäische Hornisse Asiatische Hornisse
Brustabschnitt rotbraun gezeichnet samtig schwarz
Beine durchgehend braun schwarz mit gelben Enden
Nest in Höhlen, hell und brüchig oft frei in hohen Baumkronen, kugelig
Aktivität fliegt bis in die Dunkelheit nur tagsüber
Rechtsstatus besonders geschützt invasiv, Meldung erwünscht

Die Nester verraten viel: Die Europäische Hornisse baut aus zerkautem morschem Holz ein hellbraunes, brüchiges Nest in Hohlräumen. Die Asiatische Hornisse legt große, kugelige Nester an, häufig erst spät im Jahr hoch in Bäumen entdeckt.

Lebensweise

Hornissenstaaten sind streng einjährig. Eine überwinterte Königin gründet ab März bis Mai allein, ab Juni übernehmen die Arbeiterinnen die Versorgung. Ein Volk der Europäischen Hornisse umfasst im Spätsommer meist 100 bis 400 gleichzeitig lebende Tiere. Völker der Asiatischen Hornisse werden deutlich größer. Im Oktober und November stirbt das Volk ab, nur begattete Jungköniginnen überwintern. Ein verlassenes Nest wird nie wieder bezogen.

Hornissen sind Jäger. Sie erbeuten Fliegen, Wespen, Bremsen und Raupen; ein starkes Volk der Europäischen Hornisse schafft bis zu 500 Gramm Insekten am Tag. Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Baumsaft und Fallobst, an Kuchen und Grillgut gehen sie nicht.

Schäden und Risiken

Der Stich schmerzt stärker als ein Wespenstich, weil Stachel und Giftmenge größer sind. Das Gift ist bezogen auf die Menge aber nicht giftiger als Bienengift. Die verbreitete Behauptung, wenige Stiche seien tödlich, stimmt nicht. Gefährlich wird es bei Stichen im Mund- oder Rachenraum sowie bei jedem Zeichen einer Allgemeinreaktion: Atemnot, Engegefühl im Hals, Quaddeln fernab der Einstichstelle, Schwindel oder Kreislaufprobleme – auch ohne vorher bekannte Insektengiftallergie. Dann sofort den Notruf 112 wählen.

Ein echtes Problem verursacht dagegen die Asiatische Hornisse: Sie jagt gezielt vor Bienenstöcken und kann Völker der Westlichen Honigbiene stark schwächen. Deshalb wird ihre Ausbreitung behördlich beobachtet.

Warum Sie Hornissen nicht bekämpfen dürfen

Für die Europäische Hornisse gilt: Fangen, Verletzen und Töten der Tiere sowie das Zerstören der Nester sind verboten – auch am eigenen Haus. Fachlich ist das ohnehin selten nötig, denn das Volk löst sich im Herbst von selbst auf und der Standort bleibt danach leer.

Bei der Asiatischen Hornisse ist die Rechtslage anders, aber auch hier ist Eigeninitiative der falsche Weg. Melden Sie einen Fund mit Foto und Standort an die zuständige Naturschutzbehörde oder das Landesamt für Umwelt. Die Entfernung übernehmen geschulte Kräfte, weil die hoch gelegenen Nester Spezialausrüstung erfordern.

Tipp: Halten Sie zwei bis vier Meter Abstand zum Nest und verstellen Sie die Einflugschneise nicht. Nicht schlagen, nicht anpusten, nicht mit Wasser spritzen. Fotografieren Sie das Nest aus sicherer Entfernung, das erleichtert die Artbestimmung durch die Behörde.

Umsiedeln statt bekämpfen

Sitzt ein Nest der Europäischen Hornisse an einer wirklich kritischen Stelle, etwa über der Haustür oder am Kinderzimmerfenster, ist eine Umsiedlung möglich. Beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises. Wird sie erteilt, versetzt ein Fachbetrieb oder ein ehrenamtlicher Hornissenberater das Nest. Als mildere Lösung lassen sich Umlenkbleche oder ein Flugkanal einsetzen, die den Anflug aus dem kritischen Bereich verlegen.

Rechtliches

Wichtig: Die Europäische Hornisse ist nach §44 BNatSchG besonders geschützt. Töten, Fangen und das Zerstören von Nestern sind ohne Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde verboten und können je nach Bundesland mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Asiatische Hornisse steht dagegen auf der EU-Liste invasiver Arten; Funde sollten der Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Häufige Fragen zu diesem Tier

Wie unterscheide ich die beiden Hornissenarten?

Am schnellsten am Brustabschnitt und an den Beinen. Die Europäische Hornisse ist rotbraun gezeichnet und hat durchgehend braune Beine. Die Asiatische Hornisse hat einen samtig schwarzen Brustabschnitt und auffällig gelbe Beinenden. Ein weiterer Hinweis: Nur die Europäische Hornisse fliegt bis in die Dunkelheit.

Was mache ich, wenn ich eine Asiatische Hornisse sehe?

Fotografieren Sie das Tier oder das Nest aus sicherer Entfernung und melden Sie den Fund mit Standortangabe der Unteren Naturschutzbehörde oder dem Landesamt für Umwelt Ihres Bundeslandes. Entfernen Sie das Nest nicht selbst, dafür ist Spezialausrüstung nötig.

Sind Hornissen aggressiv?

Fernab des Nests sind sie ausgesprochen friedfertig und stechen praktisch nie. Verteidigungsbereit werden sie erst in unmittelbarer Nestnähe oder wenn man sie festhält. Zwei bis vier Meter Abstand reichen in aller Regel aus, um in Ruhe neben einem Nest zu leben.

Was kostet eine Hornissenumsiedlung?

Die Preise beginnen 2026 je nach Zugänglichkeit und Aufwand bei 150 Euro. Viele Kommunen vermitteln ehrenamtliche Hornissenberater, die deutlich günstiger arbeiten oder nur die Fahrtkosten berechnen. Vorher ist in jedem Fall die Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.