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Eine Art steht unter Schutz

Marder oder Siebenschläfer?

Wer poltert nachts über der Schlafzimmerdecke?

Warum die Unterscheidung zählt

Der Siebenschläfer ist nach § 44 BNatSchG besonders geschützt — schon der Lebendfang ohne Genehmigung oder das Verschließen eines besetzten Quartiers ist verboten und kann nach § 69 BNatSchG bis zu 50.000 Euro kosten. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht: Fangen darf ihn allein der Jagdausübungsberechtigte, aussperren dürfen Sie ihn selbst.

Steinmarder jagdbares Wild — Fang nur mit Jagdrecht
Siebenschläfer besonders geschützt — § 44 BNatSchG

Woran Sie die beiden auseinanderhalten

Merkmal Steinmarder Siebenschläfer
Im Winter ganzjährig aktiv, Lärm auch bei Frost Winterschlaf Ende September bis Mai — still
Lärmzeit ganzjährig, am lautesten März bis Juli nur Mai bis September, nach Einbruch der Dunkelheit
Geräusch Trippeln, Poltern, Kratzen, Fauchen; 22–4 Uhr Trippeln, Poltern, Quieken und Keckern
Kot 8–10 cm lang, spiralig, mit Kirschkernen 0,8–1,5 cm lange dunkle Köttel, oft gehäuft
Größe 40–54 cm plus Schwanz, 1,1–2,3 kg 13–19 cm plus buschiger Schwanz, 70–160 g
Aussehen graubraun, weißer gegabelter Kehlfleck silbergrau, große dunkel umrandete Augen
Einschlupf Öffnungen ab etwa 5 cm Öffnungen ab etwa 2,5 cm

Der Test, der Klarheit schafft

Schauen Sie zuerst auf den Kalender: Poltert es zwischen Oktober und April, ist es der Marder, denn der Siebenschläfer hält dann rund sieben Monate Winterschlaf. Bleibt Zweifel, entscheidet die Losung — 8 bis 10 Zentimeter beim Marder gegen 0,8 bis 1,5 Zentimeter beim Siebenschläfer.

So gehen Sie weiter vor

Gut zu wissen

Jedes Zimmer hat seine typischen Untermieter — ein Blick ins Haus zeigt, wo Sie zuerst nachsehen sollten.

Welcher Schädling taucht in welchem Raum auf?

Ameisen folgen Futterspuren in die Küche, Silberfische lieben das feuchte Bad, Kleidermotten sitzen im Schrank und Mäuse ziehen in Keller und Vorratsräume. Der Fundort ist oft der beste Hinweis auf die Art.

Muss ich einen Schädlingsbefall melden?

Bei Gesundheitsschädlingen wie Ratten besteht in vielen Gemeinden eine Meldepflicht; in Mietwohnungen sollten Sie den Vermieter immer umgehend informieren. Details dazu finden Sie in unseren Ratgebern.

Wann reicht Selbsthilfe, wann brauche ich den Profi?

Einzelne Tiere und ein früher Befall lassen sich oft selbst stoppen. Bei Bettwanzen, Schaben und Ratten ist der Schädlingsbekämpfer meist die schnellere und am Ende günstigere Lösung — unsere Lexikon-Einträge geben je Art eine klare Empfehlung.

Welche Tiere darf ich gar nicht bekämpfen?

Hornissen, Wildbienen, Hummeln und einige weitere Arten stehen unter besonderem Schutz (§ 44 BNatSchG). Nester dürfen nur mit Genehmigung umgesiedelt werden — wir zeigen, an wen Sie sich wenden.

Helfen Ultraschallstecker und Hausmittel wirklich?

Vieles davon ist wirkungslos. Unser Hausmittel-Check sortiert ehrlich: Was funktioniert, was ist Geldverschwendung?

Illustration: Haus im Querschnitt mit typischen Schädlingsverstecken — vom Dachboden über Küche, Bad und Kleiderschrank bis in den Keller.