Wespennest am Haus: Was ist erlaubt, was kostet die Entfernung?

Bild: Gzen92 · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons
Ein Wespennest im Rollladenkasten, unter dem Dachüberstand oder in der Gartenhecke wirft sofort drei Fragen auf: Darf das Nest überhaupt weg, was kostet die Entfernung, und wer bezahlt sie? Die Antworten hängen vor allem davon ab, welche Art bei Ihnen eingezogen ist. Hier finden Sie die Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz, realistische Preise für 2026 und klare Verhaltensregeln für die Zeit, bis das Nest weg ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Wespen dürfen ohne vernünftigen Grund weder getötet noch ihre Nester zerstört werden (§ 39 BNatSchG). Verstöße kosten je nach Bundesland bis zu 10.000 €.
- Hornissen stehen unter besonderem Artenschutz (§ 44 BNatSchG). Ihr Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde umgesiedelt oder entfernt werden, sonst drohen Bußgelder bis 50.000 €.
- Ein vernünftiger Grund liegt etwa vor bei Insektengiftallergikern im Haushalt oder einem Nest direkt am Kinderzimmerfenster.
- Die Entfernung durch den Fachbetrieb kostet meist 100 bis 250 €, bei schwer zugänglichen Nestern bis 500 €.
- In Mietwohnungen zahlt in der Regel der Vermieter. Viele Völker sterben zudem im Herbst von selbst ab.
Rechtslage: Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz
§ 39 BNatSchG stellt alle wild lebenden Tiere unter allgemeinen Schutz: Ohne vernünftigen Grund dürfen Sie Wespen weder fangen noch töten und ihre Nester nicht zerstören. Lästigkeit allein, etwa am Kaffeetisch, ist kein solcher Grund. Eine konkrete Gefährdung von Menschen dagegen schon.
Strenger ist § 44 BNatSchG für besonders geschützte Arten. Dazu zählen alle Hornissen, Wildbienen und Hummeln sowie einzelne Wespenarten wie die Kreiselwespe. Deren Nester dürfen ausschließlich mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) umgesiedelt oder entfernt werden. Ohne Genehmigung drohen je nach Bundesland Bußgelder bis zu 50.000 €.
Ein Sonderfall ist die Asiatische Hornisse (Vespa velutina): Als invasive Art ist sie nicht besonders geschützt. Melden Sie Funde und Nester der Naturschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Die Entfernung übernehmen beauftragte Fachleute, nicht Privatpersonen.
Wichtig: Entscheidend ist die Artbestimmung vor dem ersten Handgriff. Wer ein vermeintliches Wespennest zerstört und tatsächlich ein Hornissenvolk erwischt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn es ein Versehen war.
Welche Art nistet bei Ihnen?
Nur zwei der heimischen Arten werden am Esstisch lästig: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Beide nisten in dunklen Hohlräumen wie Rollladenkästen, Zwischendecken und Erdlöchern, bauen Völker mit mehreren Tausend Tieren auf und fliegen bis in den Oktober, teils November.
Ganz anders die friedlichen Langkopfwespen wie die Sächsische Wespe und die Mittlere Wespe: Sie bauen frei hängende, kugelige Nester am Dachvorsprung oder im Gebüsch, interessieren sich nicht für Süßes, und ihre kleinen Völker von meist 100 bis 300 Tieren sterben schon Ende August bis Anfang September ab. Hier lohnt eine Entfernung selten, das Problem erledigt sich binnen weniger Wochen von selbst.
Hornissen wirken bedrohlich, sind aber scheue Insektenjäger: Ein großes Volk vertilgt täglich bis zu 500 g Insekten, darunter viele Fliegen und Wespen. Ihr Stich ist entgegen der Legende nicht gefährlicher als ein gewöhnlicher Wespenstich.
| Art | Nest | Aktiv bis | Umgang |
|---|---|---|---|
| Deutsche und Gemeine Wespe | Dunkle Hohlräume (Rollladenkasten, Erdloch) | Oktober/November | Bei Gefährdung Entfernung möglich |
| Sächsische und Mittlere Wespe | Frei hängend, kugelig | Ende August/September | Abwarten, sehr friedliche Arten |
| Europäische Hornisse | Baumhöhlen, Vogelkästen, Dachböden | Oktober/November | Besonders geschützt, nur mit Genehmigung |
| Feldwespe | Kleine offene Wabe ohne Hülle | September | Harmlos, hängen lassen |
Wann eine Entfernung erlaubt ist
Ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn vom Nest eine konkrete Gefahr ausgeht. Anerkannt sind unter anderem:
- Insektengiftallergiker im Haushalt, denn bei bekannter Allergie zählt jeder Stich als Notfallrisiko,
- Nester unmittelbar an Schlafzimmer- oder Kinderzimmerfenstern, am Hauseingang oder auf dem Balkon mit ständigem Flugverkehr,
- Nester an Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen,
- Wespen, die bereits in Wohnräume eindringen, etwa durch einen undichten Rollladenkasten.
Auch dann gilt die Rangfolge: Umsiedlung vor Abtötung. Seriöse Schädlingsbekämpfer und geschulte Umsiedler prüfen zuerst, ob sich das Nest versetzen lässt. Bei Hornissen beantragt in der Regel der Fachbetrieb die Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde. In vielen Landkreisen helfen zudem ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberater kostenlos bei der Einschätzung.
Kosten: Damit müssen Sie 2026 rechnen
Die Preise hängen von Zugänglichkeit, Uhrzeit und Region ab:
- Frei zugängliches Nest (Dachvorsprung, Gartenhaus): meist 100 bis 250 €.
- Schwer zugängliche Nester (Rollladenkasten, Zwischendecke, Dämmung, hohe Leiterarbeit): 250 bis 500 €.
- Umsiedlung statt Abtötung: 150 bis 400 €, bei Hornissen mit Genehmigung meist 300 bis 700 €.
- Zuschläge für Abend-, Wochenend- und Notdiensteinsätze: häufig 50 bis 100 Prozent.
Die Feuerwehr rückt nur bei akuter Gefahr aus, etwa an Kindergärten oder stark frequentierten öffentlichen Wegen, und verweist Privathaushalte ansonsten an Fachbetriebe. Auch ihr Einsatz kann in Rechnung gestellt werden.
Tipp: Lassen Sie sich am Telefon einen Festpreis inklusive Anfahrt nennen und fragen Sie nach der Betriebsadresse. Selbsternannte „Wespennotdienste“ aus Online-Anzeigen stellen immer wieder Rechnungen von 800 € und mehr für Standardeinsätze. Seriöse Betriebe nennen Preise vorab und drängen nicht zur sofortigen Unterschrift.
Wer zahlt: Mieter, Vermieter oder Eigentümer?
In Mietwohnungen ist die Beseitigung eines Wespennests grundsätzlich Sache des Vermieters, denn das Nest sitzt an der Bausubstanz, und der Mieter hat den Befall nicht verschuldet. Die üblichen Kleinreparaturklauseln greifen hier nicht. Als Mieter müssen Sie den Befall allerdings unverzüglich melden (§ 536c BGB) und dem Vermieter Gelegenheit geben, selbst einen Fachbetrieb zu beauftragen.
Beauftragen Sie eigenmächtig einen Kammerjäger, bleiben Sie ohne echten Notfall unter Umständen auf den Kosten sitzen. Setzen Sie dem Vermieter besser schriftlich eine kurze Frist. Bei erheblicher Beeinträchtigung, etwa einem Nest direkt am einzigen Balkonzugang, kann daneben eine Mietminderung in Betracht kommen. Die Quote hängt vom Einzelfall ab.
Im Eigenheim tragen Sie die Kosten selbst. In der Eigentumswohnung ist meist die Hausverwaltung zuständig, weil Fassade, Dach und Rollladenkästen zum Gemeinschaftseigentum gehören. Wohngebäude- und Hausratversicherungen zahlen nur, wenn ein Baustein für Schädlingsbekämpfung ausdrücklich vereinbart ist.
Richtig verhalten, bis das Nest weg ist
- Halten Sie 2 bis 3 Meter Abstand zum Nest und lassen Sie die Flugbahn frei.
- Vermeiden Sie Erschütterungen: einen Rollladen mit Nest im Kasten möglichst nicht mehr bedienen.
- Nicht nach den Tieren schlagen und sie nicht anpusten. Das Kohlendioxid der Atemluft löst Alarmverhalten aus.
- Verschließen Sie niemals das Flugloch mit Bauschaum, Klebeband oder Mörtel. Die Tiere suchen sich einen neuen Ausgang, oft nach innen in den Wohnraum.
- Bringen Sie Fliegengitter an den betroffenen Fenstern an und lassen Sie abends kein Licht bei offenem Fenster brennen.
- Decken Sie draußen Speisen und Getränke ab und trinken Sie aus Flaschen nur mit Deckel oder Strohhalm.
Nest im Spätsommer entdeckt: einfach abwarten?
Ab Mitte August produziert ein Wespenvolk kaum noch neue Arbeiterinnen, spätestens im November ist es tot. Nur die begatteten Jungköniginnen überwintern, und zwar an anderer Stelle. Ein altes Nest wird nie wieder besiedelt. Wenn das Nest niemanden konkret gefährdet, ist Abwarten deshalb oft die beste und günstigste Lösung.
Entfernen Sie das verlassene Nest im Winter, reinigen Sie den Rollladenkasten und verschließen Sie Einflugritzen mit Bürstendichtungen oder Acryl. Attraktive Hohlräume werden sonst im Folgejahr gern von einer neuen Königin bezogen, auch wenn das alte Nest selbst unangetastet bleibt.
Häufige Fragen
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Bei Deutscher und Gemeiner Wespe ist das mit vernünftigem Grund rechtlich möglich, aber riskant: Ein gestörtes Volk verteidigt sein Nest mit Hunderten Tieren, und Hausmittel wie Bauschaum oder Wasser verschlimmern die Lage meist. Bei Hornissen und anderen besonders geschützten Arten ist jeder Eingriff ohne Genehmigung verboten. Angesichts von Profikosten ab etwa 100 € lohnt das Risiko selten.
Was kostet die Entfernung eines Wespennests?
Frei zugängliche Nester kosten 2026 meist 100 bis 250 €, schwer zugängliche bis 500 €. Für Notdienste am Abend oder am Wochenende kommen oft 50 bis 100 Prozent Aufschlag hinzu. Lassen Sie sich vorab einen Festpreis inklusive Anfahrt nennen.
Übernimmt die Feuerwehr die Entfernung?
Nur bei akuter Gefahr, etwa an Kindergärten, Schulen oder stark frequentierten öffentlichen Bereichen. Privathaushalte verweist die Leitstelle in aller Regel an Schädlingsbekämpfer oder Wespenberater. Rückt die Feuerwehr dennoch aus, kann der Einsatz kostenpflichtig sein.
Zieht nächstes Jahr wieder ein Volk in das alte Nest?
Nein, ein Wespennest wird nur eine Saison genutzt und nie wieder besiedelt. Allerdings suchen Jungköniginnen im Frühjahr ähnliche Hohlräume. Entfernen Sie das alte Nest daher im Winter und dichten Sie Rollladenkästen und Mauerritzen ab.
Was droht, wenn ich ein Hornissennest ohne Genehmigung zerstöre?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Bußgeldkataloge der Länder sehen dafür bis zu 50.000 € vor. Wenden Sie sich stattdessen an die Untere Naturschutzbehörde. Sie genehmigt in begründeten Fällen eine Umsiedlung durch Fachleute.