Taube, Schwalbe oder Spatz?
Wessen Nester kleben da unter dem Dachvorsprung, bevor das Gerüst gestellt wird?
Warum die Unterscheidung zählt
Unter dem Dachvorsprung hängen alle drei nebeneinander, Haussperlinge besetzen sogar Lehmnester der Mehlschwalbe. Schwalbe und Sperling sind besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG), und weil sie jährlich zurückkehren, bleibt auch das leere Nest geschützt: Abschlagen verstößt gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und bringt Bußgeld nach § 69 BNatSchG und Baustopp. Die verwilderte Haustaube darf ausgesperrt werden — erst nach Sichtkontrolle auf Eier und Junge.
Tauben
verwilderte Haustaube — aussperren nur am unbesetzten Nest
Mehlschwalbe
besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13) — Nest ganzjährig
Haussperling
besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13) — Nisthöhle ganzjährig
Woran Sie die beiden auseinanderhalten
| Merkmal | Tauben | Mehlschwalbe | Haussperling |
|---|---|---|---|
| Größe und Flugbild | 30–35 cm, 250–400 g, kräftiger Ruderflug mit klatschendem Abflug, läuft am Boden | 12–14 cm, schmale Sichelflügel, gleitet und segelt, kurz gegabelter Schwanz | 14–16 cm, rundlich, schwirrender gerader Kurzflug von Deckung zu Deckung, hüpft am Boden |
| Aussehen | Straßentaube: kompakt grau, zwei dunkle Flügelbinden, schillernder Hals; jeder Farbschlag bis weiß | oben blauschwarz glänzend, unten rein weiß, leuchtend weißer Bürzel | Männchen mit schwarzem Kehllatz und weißen Wangen, Weibchen schlicht graubraun |
| Nest | flaches Polster aus Zweigen, Federn und verbackenem Kot | geschlossene Lehmhalbkugel, an der Wand klebend, kleines Schlupfloch oben am Wandanschluss | lockeres Halmpaket im Hohlraum, Grasstängel hängen aus der Öffnung heraus |
| Wo das Nest sitzt | immer waagerecht: Fenstersims, Gesims, Balkon; auch Dachboden und Lichtschacht | klebt an der senkrechten Wand unter Traufe oder Balkonplatte, meist mehrere nebeneinander | im Hohlraum: Fuge im Dachüberstand, Rollladenkasten, Lüftungsöffnung |
| Am Haus anzutreffen | ganzjährig, vier bis sechs Bruten, Eier und Jungvögel auch im Dezember möglich | nur April bis Oktober, danach Zug nach Afrika — das Nest bleibt hängen | ganzjährig am Brutplatz, Brutzeit April bis August; Höhle auch im Winter Schlafplatz |
| Was auffällt | Gurren, Trippeln und Flügelschlagen über abgehängten Decken, läuft am Boden nach Futter | jagt Insekten hoch über den Dächern; im Frühjahr Lehmsammeln an Pfützen | immer in Gruppen, anhaltendes Tschilpen, Sandbäder über Jahre an derselben Stelle |
| Rechtslage | nicht artgeschützt, aber Töten nur mit vernünftigem Grund (Verschmutzung genügt nicht) und schmerzfrei durch Sachkundige — § 17 Nr. 1, § 4 Abs. 1 TierSchG; Ringel- und Türkentaube besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG) und jagdbar (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG) | besonders geschützt; Nest wird jährlich wiedergenutzt, auch leer geschützt — § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG | besonders geschützt; Nisthöhle ist Ruhestätte — Verschließen auch außerhalb der Brutzeit verboten, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG |
Der Test, der Klarheit schafft
Nester vor dem Gerüstbau vom Boden aus erfassen lassen, nicht anfassen: Lehmhalbkugel an der senkrechten Wand heißt Mehlschwalbe, Halme aus Fuge oder Lüftungsgitter Sperling, flaches Reisig-Kot-Polster auf waagerechter Fläche Taube. Für geschützte Nester Ausnahme bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) — meist mit Auflage Ersatznisthilfen.
So gehen Sie weiter vor
Gut zu wissen
Jedes Zimmer hat seine typischen Untermieter — ein Blick ins Haus zeigt, wo Sie zuerst nachsehen sollten.
Welcher Schädling taucht in welchem Raum auf?
Ameisen folgen Futterspuren in die Küche, Silberfische lieben das feuchte Bad, Kleidermotten sitzen im Schrank und Mäuse ziehen in Keller und Vorratsräume. Der Fundort ist oft der beste Hinweis auf die Art.
Muss ich einen Schädlingsbefall melden?
Bei Gesundheitsschädlingen wie Ratten schreiben viele Gemeinden per Satzung eine Anzeige vor; eine bundesweite Meldepflicht für Privatpersonen gibt es nicht. In der Mietwohnung müssen Sie den Befall dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB) — sonst riskieren Sie Schadensersatz und den Verlust Ihrer Minderungsrechte. Details dazu finden Sie in unseren Ratgebern.
Wann reicht Selbsthilfe, wann brauche ich den Profi?
Einzelne Tiere und ein früher Befall lassen sich oft selbst stoppen. Bei Bettwanzen, Schaben und Ratten ist der Schädlingsbekämpfer meist die schnellere und am Ende günstigere Lösung — unsere Lexikon-Einträge geben je Art eine klare Empfehlung.
Welche Tiere darf ich gar nicht bekämpfen?
Hornissen, Wildbienen, Hummeln und einige weitere Arten stehen unter besonderem Schutz (§ 44 BNatSchG). Nester dürfen nur mit Genehmigung umgesiedelt werden — wir zeigen, an wen Sie sich wenden.
Helfen Ultraschallstecker und Hausmittel wirklich?
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