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Lästling

Haussperling

Der Haussperling ist der bekannteste Gebäudebrüter in Deutschland und zugleich ein Vogel, dessen Bestand seit Jahrzehnten zurückgeht. Konflikte entstehen fast immer an denselben Stellen: Nistmaterial in Dachrinnen und Lüftungsgittern, Kotspuren an der Fassade und Sanierungen, bei denen Nischen zugeschäumt werden. Eine Bekämpfung gibt es bei dieser Art nicht, sie ist gesetzlich geschützt.

Haussperling erkennen

Haussperlinge sind 14 bis 16 cm lang und wiegen etwa 30 g. Das Männchen hat einen grauen Scheitel, kastanienbraunen Nacken, weiße Wangen und einen schwarzen Kehllatz. Das Weibchen ist schlicht graubraun mit hellem Überaugenstreif und ohne Latz. Häufig verrät das Verhalten die Art schneller als das Gefieder.

  • Fast immer in Gruppen unterwegs, Koloniebrüter mit mehreren Nestern nebeneinander
  • Anhaltendes Tschilpen aus Dachüberständen, Efeuwänden und dichten Hecken
  • Sandbäder in trockener Erde, oft über Jahre an derselben Stelle
  • Nester als lockere Halmpakete in Nischen, mit heraushängenden Grasstängeln

Der ähnliche Feldsperling trägt einen durchgehend braunen Scheitel und einen schwarzen Wangenfleck. Er brütet seltener direkt am Wohnhaus.

Lebensweise

Der Haussperling ist Standvogel und ausgesprochen ortstreu: Er verbringt sein Leben meist in unmittelbarer Umgebung der Kolonie, in der er geschlüpft ist. Als Nistplatz dienen Hohlräume am Gebäude, etwa Spalten unter Dachziegeln, Räume hinter Regenrinnen und Fallrohren, offene Fugen im Dachüberstand, Rollladenkästen, Lüftungsöffnungen und die Hinterlüftung von Fassadenverkleidungen. Auch verlassene Nester anderer Arten werden übernommen, gelegentlich sogar besetzte Lehmnester der Mehlschwalbe.

Die Brutzeit reicht von April bis in den August. Pro Saison zieht ein Paar meist zwei bis drei Bruten mit je vier bis sechs Jungen groß und nutzt dabei denselben Hohlraum wieder. Erwachsene Vögel fressen überwiegend Sämereien, die Jungen brauchen in den ersten Tagen Insekten. Deshalb hängt eine Kolonie an insektenreichem Grün in unmittelbarer Nähe.

Schäden und Risiken

Der Haussperling gilt nicht als klassischer Krankheitsüberträger und richtet keine Substanzschäden an. In Vogelkot und altem Nistmaterial lassen sich allerdings Darmkeime wie Salmonellen nachweisen, deshalb sollten größere Kotmengen nie trocken abgekehrt werden. Die übrigen Probleme sind baulicher und hygienischer Natur.

Nistmaterial wird locker eingetragen und rutscht nach: Halme verstopfen Dachrinnen, Fallrohre und vor allem Lüftungsgitter von Dunstabzügen oder Wohnraumlüftungen. Unter stark genutzten Nischen sammelt sich Kot auf Fensterbänken, Balkonbrüstungen und Vordächern. An Dämmfassaden werden offene Enden der Hinterlüftung von innen aufgeweitet, sodass sich der Hohlraum nach und nach füllt.

Wichtig: In Sperlingsnestern leben regelmäßig Nestfolgearten wie Vogelflöhe, die Rote Vogelmilbe und Larven von Speckkäfern. Wird ein Hohlraum einfach zugeschäumt, verlassen diese Tiere das Nest und wandern in angrenzende Räume. Nistplätze deshalb nie blind verschließen, sondern außerhalb der Brutzeit öffnen, das Nest entnehmen und den Hohlraum reinigen.

Vorbeugen

Vorbeugen heißt hier: die Vögel von den technisch heiklen Stellen fernhalten und ihnen anderswo Platz lassen. Wer alle Nischen ersatzlos schließt, verlagert das Problem nur an das Nachbargebäude.

  • Lüftungsöffnungen, Dunstabzüge und Zuluftgitter mit dauerhaften Edelstahlgittern sichern
  • Offene Enden der Hinterlüftung an Fassade und Traufe mit Lüftungsprofilen abschließen
  • Dachrinnen zweimal jährlich prüfen, Laubschutzgitter verringern Verstopfungen
  • Nistkästen bewusst an unkritischer Stelle anbieten, mindestens 3 m hoch und nach Norden oder Osten ausgerichtet

Tipp: Planen Sie Ersatzquartiere bei einer Fassadensanierung von Anfang an mit ein. In ein Wärmedämmverbundsystem lassen sich Niststeine bündig einbauen, solange das Gerüst ohnehin steht. Nachträglich montierte Kästen kosten mehr und werden seltener angenommen.

Was erlaubt ist

Der Haussperling ist wie alle heimischen Vogelarten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Verboten sind das Fangen, Verletzen und Töten der Tiere sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Weil Spatzen ihre Nistplätze über Jahre wiederbenutzen, gilt dieser Schutz für den Hohlraum ganzjährig und nicht nur während der Brut.

Zulässig sind rein bauliche Maßnahmen an Stellen ohne Brutgeschehen: Gitter, Lüftungsprofile, geschlossene Fugen. Steht eine Sanierung an, bei der Nistplätze betroffen sind, führt der Weg über die Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Üblich sind eine Erfassung der Brutplätze vor Baubeginn, ein Arbeitsfenster außerhalb der Brutzeit und Ersatzquartiere in gleicher Zahl am selben Gebäude. Vergrämung mit Netzen oder Spanndraht kommt nur außerhalb der Brutzeit und nur nach Abstimmung infrage.

Wann zum Profi?

Fachliche Hilfe ist sinnvoll, wenn Nester schwer erreichbar unter Dachziegeln oder in Schächten liegen, wenn nach dem Ausfliegen Vogelmilben in Wohnräume wandern oder wenn eine Sanierung ansteht und die artenschutzrechtliche Abstimmung dokumentiert werden muss. Seriöse Betriebe arbeiten mit Nachweis der Brutzeiten, reinigen die Hohlräume und montieren Ersatzquartiere; eine Bekämpfung bieten sie nicht an. Wer selbst größere Kotmengen entfernt, sollte FFP2-Maske und Handschuhe tragen und das Material vorher anfeuchten, damit kein Staub aufwirbelt.

Häufige Fragen zu diesem Schädling

Darf ich ein Spatzennest an meinem Haus entfernen?

Während der Brutzeit von April bis August auf keinen Fall. Aber auch außerhalb der Brutzeit ist der Nistplatz selbst geschützt, weil Haussperlinge denselben Hohlraum über Jahre wiederbenutzen. Wenn ein Nistplatz baulich wegfallen muss, klären Sie das vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde und schaffen Ersatz am selben Gebäude.

Wir wollen die Fassade dämmen – was passiert mit den Spatzen?

Lassen Sie die Brutplätze vor Baubeginn erfassen, am besten im Frühjahr, wenn die Vögel aktiv sind. Die Arbeiten an den betroffenen Stellen gehören dann in das Fenster außerhalb der Brutzeit. Niststeine lassen sich beim Dämmen direkt in das Wärmedämmverbundsystem einbauen, das ist günstiger als eine Nachrüstung und in der Regel Bedingung für die Freigabe.

Nach dem Ausfliegen krabbeln kleine dunkle Punkte an der Wand – was ist das?

Das sind meist Rote Vogelmilben oder Vogelflöhe, die das leere Nest verlassen und einen neuen Wirt suchen. Sie stechen den Menschen, können sich in der Wohnung aber nicht dauerhaft halten. Der Hohlraum muss geräumt und gereinigt werden, sonst wiederholt sich das jedes Jahr.

Warum verstopft meine Dachrinne jedes Frühjahr?

Haussperlinge tragen Halme lose in ihre Nischen ein, überschüssiges Material rutscht in die Rinne und in die Fallrohre. Prüfen Sie die Rinne zweimal jährlich, ein Laubschutzgitter reduziert das Problem deutlich. Die Nische selbst sollten Sie erst nach der Brutzeit anfassen.