Siebenschläfer
Nachts poltert und trippelt es über der Zimmerdecke, dazu kommen quiekende Rufe. Ab Oktober ist plötzlich Ruhe. Dieses Muster passt zum Siebenschläfer und nicht zu Marder, Ratte oder Maus. Der kleine Bilch ist besonders geschützt: Fangen, Vergiften und Töten sind verboten. Wirksam und erlaubt ist der bauliche Ausschluss zum richtigen Zeitpunkt.
Siebenschläfer erkennen
Er sieht aus wie ein kleines graues Eichhörnchen: 13 bis 19 cm Kopf-Rumpf-Länge, dazu ein 11 bis 15 cm langer buschiger Schwanz, silbergraues Fell und große, dunkel umrandete Augen. Vor dem Winterschlaf frisst es sich auf bis zu 200 g hoch.
Verwechslungen sind die Regel. Der Gartenschläfer trägt eine schwarze Gesichtsmaske, die Haselmaus ist viel kleiner und orangebraun. Die Hausmaus hat einen nackten Schuppenschwanz, ein Steinmarder wiegt über ein Kilo und ist auch im Winter aktiv.
- Lärm nur zwischen Mai und September, immer nach Einbruch der Dunkelheit: Trippeln, Poltern, Quieken und Keckern
- Kot: 0,8 bis 1,5 cm lange dunkle Köttel, oft gehäuft. Mäusekot ist mit 3 bis 8 mm klar kleiner, Marderkot mit 8 bis 10 cm um ein Vielfaches größer
- Nester aus Laub, Moos und Dämmwolle in Zwischendecken, Traufkästen und Rollladenkästen
- Haselnüsse mit rund ausgenagtem Loch, angenagte Strom- und Antennenkabel, Uringeruch an der Dachschräge
Lebensweise
Siebenschläfer sind nachtaktiv und hervorragende Kletterer. Sie erreichen das Dach über Bäume, Rankgewächse, Fallrohre und raue Fassaden und zwängen sich durch Öffnungen ab etwa 2,5 cm.
In Jahren ohne Buchenmast bleibt der Nachwuchs oft ganz aus. Sonst kommen im Juli oder August vier bis sechs Junge zur Welt, die ab September selbstständig sind. Ende September beginnt der Winterschlaf bis in den Mai, meist frostsicher in Erdhöhlen 30 bis 100 cm tief. Die Tiere sind quartiertreu und kehren Jahr für Jahr an denselben Dachboden zurück.
Schäden und Risiken
Am stärksten belastet der Lärm, denn eine Zwischendecke überträgt jeden Schritt ins Schlafzimmer. Schwerer wiegen die Nagespuren: Angenagte Kabelisolierungen führen zu Kurzschlüssen und im ungünstigsten Fall zu einem Schwelbrand, zerrupfte Dämmwolle verliert ihre Wirkung, Urin und Kot hinterlassen Geruch. Verendet ein Tier im Hohlraum, folgen Verwesungsgeruch und Schmeißfliegen. Für Menschen ist der Siebenschläfer ungefährlich, er flieht und beißt nur, wenn man ihn greift.
Warum Sie ihn nicht bekämpfen dürfen
Der Siebenschläfer zählt nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG in Verbindung mit Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten. § 44 BNatSchG verbietet, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Gift, Schlag- und Klebefallen scheiden damit aus, der Lebendfang ist ohne Genehmigung unzulässig. Auch ein besetztes Quartier zu verschließen und Tiere damit einzusperren, fällt unter das Verbot.
Wichtig: Verstöße gegen § 44 BNatSchG sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 69 BNatSchG mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Stimmen Sie jede Maßnahme, die über das Verschließen nachweislich leerer Zugänge hinausgeht, vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
Vergrämen und dauerhaft aussperren
Sperren Sie nie von Juli bis September, solange abhängige Jungtiere im Quartier sein können, und nicht während des Winterschlafs. Gut geeignet sind Mai bis Mitte Juni und der Oktober. Dauerlicht und Radio treiben die Tiere nur für wenige Tage hinaus, Ultraschall und Duftsteine haben keinen belegten Effekt.
- Zugänge finden: abends den Ausflug beobachten, tagsüber Traufkasten, Ortgang und Lüfterziegel mit dem Fernglas absuchen.
- Kletterwege kappen: Äste mindestens 2 m vom Dach abrücken, Efeu entfernen, Blechmanschetten um Fallrohre legen.
- Prüfen, ob das Quartier leer ist: mehrere ruhige Nächte, Wildkamera oder Papierstreifen vor der Öffnung.
- Öffnungen ab 2,5 cm mit Lochblech oder verzinktem Draht mit höchstens 1 cm Maschenweite schließen; Bauschaum wird durchnagt.
- Am letzten Zugang eine Einwegklappe montieren, ein bis zwei Wochen laufen lassen, dann fest verschließen.
Tipp: Hängen Sie vor dem Verschluss zwei bis drei Bilchkästen in mindestens 3 m Höhe an Bäume im Umfeld. Die Tiere nehmen solche Ersatzquartiere gut an.
Wann zum Profi?
Holen Sie einen Fachbetrieb, wenn Sie die Einschlupfstellen nicht finden, Jungtiere im Haus sind oder ein Tier im Hohlraum verendet ist. Für Ortstermin, Verschluss und Reinigung an einem Einfamilienhaus rechnen Sie je nach Aufwand mit 300 bis 1.500 Euro.
Häufige Fragen zu diesem Schädling
Darf ich einen Siebenschläfer fangen oder töten?
Nein. Die Art ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, § 44 BNatSchG verbietet Nachstellen, Fangen, Verletzen und Töten sowie die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Bußgelder bis 50.000 Euro sind möglich. Auch ein Lebendfang mit anschließendem Umsetzen ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt, und er bringt wenig: Die Tiere finden über mehrere Kilometer zurück.
Marder oder Siebenschläfer: Wie unterscheide ich das?
Am sichersten über die Jahreszeit. Der Siebenschläfer hält von Oktober bis Mai Winterschlaf und ist dann still, der Marder ist ganzjährig aktiv. Dazu kommt der Kot: Siebenschläferköttel sind 0,8 bis 1,5 cm lang, Marderkot ist mit 8 bis 10 cm spiralig gedreht und enthält Haare oder Kerne. Auch das Geräusch hilft, denn der Marder poltert deutlich schwerer.
Warum höre ich im Winter nichts mehr?
Weil das Tier rund sieben Monate Winterschlaf hält, meist frostsicher in Erdhöhlen außerhalb des Gebäudes. Im Mai kehrt es an denselben Dachboden zurück, sofern der Zugang noch offen ist. Nutzen Sie den Oktober, um leere Einschlupfstellen dauerhaft zu verschließen, dann bleibt es auch im nächsten Sommer ruhig.
Wie kommt der Siebenschläfer überhaupt aufs Dach?
Er klettert hervorragend und nutzt Bäume, Efeu, Spalierobst, Fallrohre und raue Fassaden. Schon ein Spalt ab etwa 2,5 cm reicht als Einschlupf, typischerweise am Traufkasten, Ortgang, an Lüfterziegeln oder offenen Giebeln. Äste im Abstand von mindestens zwei Metern und glatte Manschetten an Fallrohren nehmen ihm die wichtigsten Zustiege.
Wer zahlt bei Siebenschläfern in der Mietwohnung?
Für den baulichen Ausschluss ist der Vermieter zuständig, denn er schuldet eine gebrauchstaugliche Wohnung. Melden Sie Lärm, Geruch und Nagespuren schriftlich und setzen Sie eine Frist. Bei erheblichen Beeinträchtigungen kommt eine Mietminderung in Betracht; die Höhe hängt vom Einzelfall ab.