Hausmaus, Rötelmaus oder Gelbhalsmaus?
Im Gartenhaus liegt nach dem Winter überall Mäusekot — darf ich den einfach zusammenkehren?
Warum die Unterscheidung zählt
Die Rötelmaus trägt das Puumala-Hantavirus: Es bleibt in eingetrocknetem Urin und Kot infektiös, trockenes Fegen oder Saugen wirbelt es auf. Und die Falle trifft leicht die Falsche: Anlage 1 BArtSchV schützt die heimischen Säugetiere über die Sammelzeile Mammalia spp.; ausgenommen sind die dem Jagdrecht unterliegenden Arten und einige namentlich genannte Nager — Schermaus, Rötelmaus, Feld- und Erdmaus, Hausmaus, Wander- und Hausratte. Gelbhals- und Waldmaus stehen nicht auf dieser Liste. Für sie gilt § 44 BNatSchG: kein Nachstellen, Fangen, Töten, nach Absatz 1 Nummer 3 kein Verschließen einer besetzten Ruhestätte.
Hausmaus
nicht geschützt — bekämpfbar
Rötelmaus
Hantavirus-Wirt — nur feucht reinigen
Gelbhalsmaus
besonders geschützt (§ 44) — nur aussperren
Woran Sie die beiden auseinanderhalten
| Merkmal | Hausmaus | Rötelmaus | Gelbhalsmaus |
|---|---|---|---|
| Kopf und Ohren (Größe überlappt) | Spitze Schnauze, große runde Ohren, zierlich; 7–11 cm, 15–25 g | Stumpfe Schnauze, kleine Ohren fast im Fell, gedrungen; 8–12 cm, 15–35 g | Spitze Schnauze, sehr große schwarze Augen, lange Hinterfüße; 9–13 cm, 25–40 g |
| Fell, Bauch und Kehle | Einfarbig graubraun, Bauch kaum heller, keine Grenzlinie zur Flanke | Rostroter Rückensattel, graubraune Flanken, Unterseite hell, Übergang weich | Rotbrauner Rücken, reinweißer Bauch mit scharfer Grenze, gelbes Kehlband — ohne Band: Waldmaus, ebenso geschützt |
| Schwanz | Etwa körperlang, 7–10 cm, oben wie unten gleich dunkel | Nur halbe Körperlänge, 3,5–6,5 cm, dicht behaart, Haarpinsel am Ende | Körperlang oder länger, 9–13 cm, scharf zweifarbig: oben dunkel, unten weiß |
| Kot | 3–8 mm, schwarz, an beiden Enden zugespitzt, verstreut auf den Laufwegen | 3–6 mm, walzenförmig mit stumpf abgerundeten Enden, oft grünlich-faserig, in Häufchen | 4–7 mm, dunkel, spitz endend, gehäuft an Nussdepots und am Nest |
| Ort, Tageszeit, Nest | Küche, Vorratsraum, Keller, Zwischendecke; nachts; Nest aus Papier, Textilfasern und Dämmwolle | Gartenhaus, Schuppen, Holzlager, waldnaher Keller; auch am hellen Tag; Nest aus Moos und Gras | Dachboden und Zwischenwand, Zuzug ab den ersten kalten Nächten; nachts; Nussdepots in Dämmung und Kartons |
| Gesundheitliche Bedeutung | Salmonellen, Leptospiren, LCM-Virus; Allergen Mus m 1 aus dem Urin, angereichert im Staub der Laufwege | Puumala-Hantavirus in Urin, Kot und Speichel, eingetrocknet noch infektiös; Fieber, Rücken- und Nierenschmerzen | Reservoir für Borrelien, ernährt Zeckenlarven und -nymphen rund ums Haus |
| Was erlaubt ist | Nicht geschützt, Bekämpfung zulässig — Schlagfalle quer zum Laufweg, erst nach sicherer Bestimmung | In Anlage 1 BArtSchV namentlich ausgenommen, Bekämpfung zulässig; Reinigung nur angefeuchtet und mit Maske | Besonders geschützt, § 44 BNatSchG — Einwegklappe, erst nach 2 bis 3 ruhigen Nächten schließen, nie bei Jungenaufzucht |
Der Test, der Klarheit schafft
Der Schwanz entscheidet: halb körperlang mit Haarpinsel Rötelmaus, körperlang einfarbig Hausmaus, länger und zweifarbig Gelbhals-/Waldmaus — geschützt, schon Fangen verboten, keine Falle. Sonst: 30 Minuten lüften, Raum verlassen; Handschuhe und FFP2 vorher; mit Reiniger 15–30 Minuten einweichen, feucht aufnehmen, nie fegen; Beutel verschlossen in den Restmüll, Hände waschen.
So gehen Sie weiter vor
Gut zu wissen
Jedes Zimmer hat seine typischen Untermieter — ein Blick ins Haus zeigt, wo Sie zuerst nachsehen sollten.
Welcher Schädling taucht in welchem Raum auf?
Ameisen folgen Futterspuren in die Küche, Silberfische lieben das feuchte Bad, Kleidermotten sitzen im Schrank und Mäuse ziehen in Keller und Vorratsräume. Der Fundort ist oft der beste Hinweis auf die Art.
Muss ich einen Schädlingsbefall melden?
Bei Gesundheitsschädlingen wie Ratten schreiben viele Gemeinden per Satzung eine Anzeige vor; eine bundesweite Meldepflicht für Privatpersonen gibt es nicht. In der Mietwohnung müssen Sie den Befall dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB) — sonst riskieren Sie Schadensersatz und den Verlust Ihrer Minderungsrechte. Details dazu finden Sie in unseren Ratgebern.
Wann reicht Selbsthilfe, wann brauche ich den Profi?
Einzelne Tiere und ein früher Befall lassen sich oft selbst stoppen. Bei Bettwanzen, Schaben und Ratten ist der Schädlingsbekämpfer meist die schnellere und am Ende günstigere Lösung — unsere Lexikon-Einträge geben je Art eine klare Empfehlung.
Welche Tiere darf ich gar nicht bekämpfen?
Hornissen, Wildbienen, Hummeln und einige weitere Arten stehen unter besonderem Schutz (§ 44 BNatSchG). Nester dürfen nur mit Genehmigung umgesiedelt werden — wir zeigen, an wen Sie sich wenden.
Helfen Ultraschallstecker und Hausmittel wirklich?
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