Maulwurf
Über Nacht stehen frische Erdhügel im Rasen, am Morgen kommen weitere dazu. Der Maulwurf ist damit das sichtbarste Tier im deutschen Garten und zugleich eines, das unter besonderem gesetzlichem Schutz steht. Fangen und Töten sind verboten, auch mit der Lebendfalle. Erlaubt bleiben Vergrämung, bauliche Abwehr und ein gewisses Maß an Gelassenheit.
Maulwurf erkennen
Zu sehen bekommt man ihn fast nie, nur seine Arbeit. Der Körper ist 11 bis 16 cm lang und walzenförmig, das Fell samtig schwarzgrau und ohne Strich, sodass es in beide Richtungen glatt anliegt. Die Vorderbeine sind zu breiten Grabschaufeln umgebaut, die Augen sind winzig, äußere Ohrmuscheln fehlen ganz. Erwachsene Tiere wiegen 70 bis 130 Gramm.
Verlässlicher als das Tier sind seine Hügel:
- Maulwurfshügel sind rund und hoch aufgeworfen, die Erde ist locker und feinkrümelig, Pflanzenreste fehlen; der Gang mündet mittig von unten in den Hügel
- Hügel der Gemeinen Schermaus sind flacher und unregelmäßig, enthalten Wurzelstücke und Grasteile, der Ausgang liegt seitlich
- Welkende Pflanzen und abgenagte Wurzeln sprechen gegen den Maulwurf, er frisst keine Pflanzenteile
Wichtig: Diese Unterscheidung ist mehr als Sortierarbeit. Die Schermaus darf bekämpft werden, der Maulwurf nicht. Wer eine Falle in einen Maulwurfsgang stellt, verstößt gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz, unabhängig davon, ob das Tier überlebt. Solange die Zuordnung unklar ist, lassen Sie die Gänge in Ruhe und beobachten erst einmal.
Lebensweise
Der Maulwurf ist ein Insektenfresser, kein Nagetier. Regenwürmer machen den weitaus größten Teil seiner Nahrung aus, dazu kommen Engerlinge, Drahtwürmer, Schnecken und andere Bodenlarven. Sein Stoffwechsel läuft schnell, entsprechend viel muss er täglich fressen. Im Herbst legt er Vorratskammern an und sammelt darin bewegungsunfähig gebissene Regenwürmer, mehrere hundert Stück pro Kammer sind dokumentiert.
Er lebt einzeln und verteidigt sein Revier gegen Artgenossen; je nach Nahrungsangebot reicht es von einigen hundert bis zu mehreren tausend Quadratmetern. Statt eines Tag-Nacht-Rhythmus wechselt er etwa alle vier bis fünf Stunden zwischen Aktivität und Ruhe, rund um die Uhr und das ganze Jahr über, denn er hält keinen Winterschlaf. Das Gangsystem reicht von oberflächennahen Fressgängen bis rund einen Meter tief. Gepaart wird zwischen Februar und April, nach etwa vier Wochen kommen zwei bis sieben Junge zur Welt. Ab dem Frühsommer wandern die Jungtiere ab, dann tauchen in Gärten plötzlich neue Hügel auf.
Schäden und Risiken
Der Maulwurf richtet keinen Fraßschaden an. Er frisst weder Wurzeln noch Zwiebeln oder Knollen. Was stört, ist die Optik: Hügel auf dem Zierrasen, Erde im Mähwerk, gelegentlich absackende Stellen über oberflächennahen Gängen. In Beeten kann ein Gang direkt unter einer jungen Pflanze dazu führen, dass diese den Bodenkontakt verliert und welkt. Das ist ein indirekter Effekt, kein Fraß.
Dem steht ein realer Nutzen gegenüber. Er lockert und durchlüftet den Boden, vertilgt Engerlinge, Schnecken und Larven und zeigt mit seiner Anwesenheit einen lebendigen, wurmreichen Boden an. Gesundheitliche Risiken gehen von ihm nicht aus, für Haustiere ist er ebenfalls unbedenklich.
Vorbeugen
- Rasenflächen nicht dauerhaft überwässern, feuchte Böden ziehen Regenwürmer und damit Maulwürfe an
- Bei der Neuanlage von Zierrasen oder Hochbeeten engmaschiges, verzinktes Gitter etwa 60 cm tief einbauen und an den Rändern hochziehen
- Einzelne Beete gezielt mit eingegrabenem Gitter schützen, statt den ganzen Garten sichern zu wollen
- Hügelerde abtragen und als hochwertige Pflanzerde nutzen, statt sie in den Rasen einzuarbeiten
Was erlaubt ist
Der Maulwurf ist nach der Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Art. Damit greift § 44 Bundesnaturschutzgesetz: Nachstellen, Fangen, Verletzen und Töten sind verboten, ebenso das Zerstören seiner Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Das gilt für Schlagfallen und Lebendfallen gleichermaßen, außerdem für Gas- und Rauchpatronen, Karbid, das Fluten der Gänge und jede Art von Giftköder. Ein Jagdrecht, das Ausnahmen eröffnen würde, gibt es für diese Art nicht.
Zulässig sind ausschließlich Maßnahmen, die das Tier weder verletzen noch töten. Dazu zählen Geruchsvergrämung mit stark riechenden Stoffen, die in geöffnete Gänge eingebracht werden, und Störungen durch Erschütterung. Die Wirkung ist begrenzt und hält nur an, solange man weitermacht. Häufig verlegt das Tier lediglich seine Hügel an den Gartenrand. Reicht das nicht aus, etwa auf Sportplätzen oder bei Bauvorhaben, kann die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall eine Ausnahme genehmigen. Zuständig ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Verstöße gegen die Zugriffsverbote sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Bundesnaturschutzgesetz; über die Höhe des Bußgeldes entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.
Tipp: Ein Maulwurf beansprucht ein großes Revier und duldet keinen zweiten darin. Wer ihn gewähren lässt, hat für Jahre Ruhe vor Neuzuwanderern und nebenbei einen Fresser für Engerlinge und Nacktschnecken im Boden. Die tägliche Hügelmenge geht deutlich zurück, sobald das Gangsystem fertig angelegt ist.
Wann zum Profi?
Ein Schädlingsbekämpfer darf am Maulwurf nichts tun, was Ihnen selbst verboten ist. Seriöse Betriebe lehnen solche Aufträge ab oder verweisen auf Vergrämung und bauliche Abwehr. Sinnvoll ist externe Hilfe in drei Fällen: wenn unklar bleibt, ob Maulwurf, Schermaus oder Feldmaus die Schäden verursachen; wenn eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden soll und die Unterlagen fachlich begründet sein müssen; und wenn größere Anlagen dauerhaft geschützt werden sollen und ein Gitterunterbau geplant wird. Erste Adresse bei rechtlichen Fragen ist die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises.
Häufige Fragen zu diesem Tier
Darf ich einen Maulwurf im Garten fangen?
Nein. Der Maulwurf ist besonders geschützt, Nachstellen, Fangen, Verletzen und Töten sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Das Fangverbot gilt ausdrücklich auch für Lebendfallen, unabhängig davon, ob das Tier überlebt. Hinzu kommt, dass Maulwürfe sehr häufig fressen müssen und eine längere Zeit in der Falle schlecht überstehen. Erlaubt sind nur Maßnahmen, die das Tier unversehrt lassen.
Wie unterscheide ich Maulwurf und Schermaus?
Am Hügel und am Schadbild. Maulwurfshügel sind rund und hoch, bestehen aus lockerer Erde ohne Pflanzenreste, und der Gang mündet mittig von unten. Schermaushügel sind flacher und unregelmäßig, enthalten Wurzel- und Grasreste, der Ausgang liegt seitlich. Entscheidend ist: Der Maulwurf frisst keine Pflanzen, welkende Stauden und angenagte Wurzeln sprechen für die Schermaus.
Was hilft wirklich gegen Maulwurfshügel im Rasen?
Dauerhaft nur bauliche Abwehr, also ein engmaschiges Gitter unter Rasen oder Beet, eingebaut bei der Neuanlage. Geruchsvergrämung und Erschütterung wirken kurzfristig und müssen konsequent wiederholt werden, oft wandert das Tier nur an den Gartenrand. Die Zahl neuer Hügel geht außerdem von selbst zurück, sobald das Gangsystem fertig ist.
Wer darf eine Ausnahme vom Schutz genehmigen?
Die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Sie prüft den Einzelfall, etwa bei Sportanlagen oder Bauvorhaben, und kann Maßnahmen zulassen, die sonst verboten wären. Ohne diese Genehmigung bleibt es bei Vergrämung und Vorbeugung.