Wildkaninchen
Ein flacher Erdauswurf am Böschungsfuß, daneben mehrere faustgroße Röhren: Wildkaninchen sind in Parks, auf Friedhöfen, an Bahndämmen und in Siedlungen mit lockerem Boden weit verbreitet. Der Ärger entsteht doppelt, durch unterhöhlte Wege und Böschungen und durch Verbiss an jungen Gehölzen. Wer etwas dagegen tun will, landet allerdings nicht bei der Schädlingsbekämpfung, sondern beim Jagdrecht.
Wildkaninchen erkennen
Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt 35 bis 45 cm, das Gewicht 1,3 bis 2,2 kg. Das Fell ist graubraun mit hellerer Unterseite, der Nacken braun bis rostrot, die Schwanzunterseite weiß. Die Ohren sind mit 6 bis 8 cm auffällig kurz und tragen keine schwarzen Spitzen. Der Körper wirkt gedrungen, die Hinterläufe sind kürzer als beim Feldhasen, der Lauf niedrig und huschend.
- Losung: erbsengroße, fast kugelrunde, hellbraune Köttel, oft in Latrinen auf kleinen Erhöhungen
- Verbiss glatt und schräg wie mit dem Messer geschnitten, an der Rinde bis rund 50 cm Höhe
- Baue mit mehreren Ein- und Ausgängen, Röhren bis etwa 3 m tief und über 40 m lang
- Ausgetretene Wechsel durch Hecken und unter Zäunen hindurch
Wichtig: Der Feldhase ist größer und schwerer, hat lange Ohren mit schwarzen Spitzen und gräbt keine Baue. Wer Röhren findet, hat also Kaninchen vor sich. Einzelne größere Röhren mit frischem Erdauswurf und ohne Verbiss stammen eher vom Rotfuchs, kleine Löcher mit Wurzelfraß von der Schermaus, flache Erdhügel ohne sichtbares Loch vom Maulwurf.
Lebensweise
Wildkaninchen leben gesellig in Kolonien mit fester Rangordnung und sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv. Sie brauchen grabbaren Boden, meist Sand oder lockeren Lehm, dazu Deckung aus Hecken, Brombeergestrüpp, Holzstapeln oder Hohlräumen unter Terrassen und Gartenhäusern. Bei Gefahr trommeln sie mit den Hinterläufen und flüchten in die nächste Röhre. Genau diese Kombination macht Friedhöfe, Bahndämme und Reihenhausgärten so attraktiv.
Die Vermehrung erklärt die schnellen Bestandsanstiege: Von Februar bis August folgen fünf bis sieben Würfe mit je etwa fünf bis sechs Jungen, die Tragzeit beträgt nur vier bis fünf Wochen. Die Jungen kommen nackt und blind in einer ausgepolsterten Setzröhre zur Welt. Nach oben begrenzt wird der Bestand vor allem durch Krankheiten. Myxomatose und die Rabbit Haemorrhagic Disease führen regelmäßig zu Einbrüchen, weshalb dieselbe Fläche in einem Jahr voller Kaninchen und im nächsten fast leer sein kann.
Schäden und Risiken
Die Grabtätigkeit ist das Hauptproblem. Böschungen, Bahndämme, Wegeschultern und Uferkanten werden so stark durchlöchert, dass sie abrutschen oder einbrechen können. Auf Friedhöfen sacken Grabeinfassungen ab, in Gärten unterhöhlen die Röhren Pflasterflächen, Treppen und Fundamente von Gartenhäusern, freigelegte Wurzeln schädigen ältere Gehölze. Dazu kommen offene Löcher als Stolperfallen auf Rasenflächen und Wegen.
Der Verbiss trifft vor allem Jungpflanzen, Gemüse, Stauden und Rosen, im Winter zusätzlich die Rinde junger Bäume. Wird ein Stamm ringsum geschält, stirbt die Pflanze ab. Für Menschen sind lebende Wildkaninchen ungefährlich. Tote oder kranke Tiere fassen Sie aber nicht mit bloßen Händen an, denn bei Hasenartigen ist die Zoonose Tularämie belegt. Halter von Hauskaninchen sollten dagegen wissen, dass Myxomatose und RHD über direkten Kontakt sowie über Stechinsekten und Flöhe übertragen werden.
Vorbeugen
- Zaun aus verzinktem Sechseck- oder Volierendraht, Maschenweite höchstens 40 mm, mindestens 60 cm hoch
- Untergrabschutz: Draht 30 cm tief eingraben oder den unteren Rand 30 bis 40 cm nach außen abwinkeln und am Boden fixieren
- Junge Stämme mit Drahtmanschetten bis rund 60 cm Höhe schützen, Beete mit aufgelegtem Draht sichern
- Deckung nehmen: Gestrüpp auslichten, Holzstapel abrücken, Hohlräume unter Terrassen und Schuppen vergittern
- Nicht füttern, kein Fallobst liegen lassen, Kompost geschlossen halten
Was erlaubt ist
Das Wildkaninchen unterliegt dem Jagdrecht und ist damit dem Zugriff von Privatpersonen weitgehend entzogen. Nachstellen, Fangen und Töten sind dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Jagd- und Schonzeiten regeln die Länder unterschiedlich, teils besteht eine begrenzte Jagdzeit, teils ist die Schonzeit wegen erheblicher Schäden aufgehoben. Gärten, Hofräume und Friedhöfe zählen in der Regel zu den befriedeten Bezirken, in denen die Jagd ruht. Nach den meisten Landesjagdgesetzen dürfen sachkundige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte und ihre sachkundigen Beauftragten dort Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen – ein Jagdschein ist dafür in der Regel nicht nötig, wohl aber ein Sachkundenachweis, meist ein Fallenlehrgang. Für den Gebrauch von Schusswaffen braucht es zusätzlich eine Genehmigung der Jagdbehörde, und das Tierschutzrecht ist in jedem Fall zu beachten. Verbindliche Auskunft gibt die Untere Jagdbehörde des Landkreises.
Was in keinem Fall geht: Gift, das Begasen von Bauen, selbst gebaute Fallen oder das Zuschütten besetzter Röhren. Zugelassene chemische Mittel gegen Wildkaninchen gibt es nicht, und unberechtigtes Fangen erfüllt den Tatbestand der Jagdwilderei. Der Handlungsspielraum für Grundstückseigentümer liegt deshalb bei baulicher Abwehr und bei der Frage, wie unattraktiv sich die Fläche machen lässt.
Tipp: Statt den Zaun mühsam 30 cm tief einzugraben, legen Sie den unteren Rand als L-förmigen Schenkel nach außen auf den Boden und beschweren ihn mit Erde, Rindenmulch oder Steinen. Kaninchen graben direkt an der Barriere nach unten und geben auf, sobald sie dort auf Draht stoßen. Das spart Arbeit und funktioniert auch auf durchwurzeltem Boden.
Wann zum Profi?
Bei unterhöhlten Böschungen, absackenden Wegen oder Rissen an Stützmauern geht es um Standsicherheit. Hier gehören ein Tiefbaubetrieb oder ein Fachplaner dazu, nicht der Schädlingsbekämpfer. Auf kommunalen Flächen, an Friedhöfen und entlang von Bahnanlagen ist der jeweilige Betreiber zuständig, Meldungen laufen über das Grünflächen- oder Ordnungsamt. Für eine Bestandsregulierung ist der Revierinhaber oder ein von der Unteren Jagdbehörde beauftragter Jäger der Ansprechpartner, in befriedeten Bezirken braucht es dafür meist eine Genehmigung. Fachbetriebe für Wildtiermanagement übernehmen die bauliche Sicherung und prüfen einen Bau vorab auf Besatz, was vor jedem Verschluss ohnehin nötig ist.
Häufige Fragen zu diesem Schädling
Darf ich Wildkaninchen in meinem Garten fangen oder töten?
Nur unter engen Voraussetzungen. Das Wildkaninchen unterliegt dem Jagdrecht, Nachstellen und Fangen sind grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. In befriedeten Bezirken wie Gärten und Höfen erlauben die meisten Landesjagdgesetze dem sachkundigen Eigentümer den Fang – ein Jagdschein ist dafür in der Regel nicht nötig, wohl aber ein Sachkundenachweis, meist ein Fallenlehrgang; für den Einsatz von Schusswaffen braucht es eine Genehmigung der Jagdbehörde. Die Untere Jagdbehörde des Landkreises sagt Ihnen, was in Ihrem Bundesland gilt.
Wie muss ein Zaun aussehen, damit Kaninchen nicht durchkommen?
Verzinkter Sechseck- oder Volierendraht mit höchstens 40 mm Maschenweite, mindestens 60 cm über dem Boden. Entscheidend ist der Untergrabschutz: Draht 30 cm tief eingraben oder den unteren Rand 30 bis 40 cm nach außen abwinkeln und beschweren. Kaninchen graben direkt an der Barriere und geben auf, wenn sie dort auf Draht stoßen.
Wie unterscheide ich Kaninchenröhren von Maulwurf und Schermaus?
Kaninchen hinterlassen faustgroße offene Röhren mit ausgetretenen Wechseln und flachem Erdauswurf, dazu erbsengroße runde Köttel. Der Maulwurf wirft runde Hügel ohne sichtbares Loch auf. Die Schermaus schiebt flache, unregelmäßige Haufen und frisst Wurzeln, die Löcher sind deutlich kleiner.
Können Wildkaninchen meine Hauskaninchen anstecken?
Ja, Myxomatose und die Rabbit Haemorrhagic Disease werden über direkten Kontakt sowie über Stechinsekten und Flöhe übertragen. Ein Gehege mit Insektenschutz und ein aktueller Impfschutz sind deshalb sinnvoll, wenn Wildkaninchen in der Nachbarschaft leben. Myxomatose und RHD sind für Menschen ungefährlich; tote oder auffällig kranke Wildtiere fassen Sie trotzdem nicht mit bloßen Händen an.