Wildbienen
Wildbienen sind alle heimischen Bienenarten außer der Honigbiene, in Deutschland rund 600 Arten. Die meisten Menschen landen hier, weil im Rasen kleine Erdhäufchen mit Flugloch auftauchen oder es im Rollladenkasten summt. Wildbienen stechen so gut wie nie, richten keinen Bauschaden an und verschwinden nach wenigen Wochen von selbst. Sie stehen unter besonderem Artenschutz und dürfen nicht bekämpft werden.
Wildbienen erkennen
Wildbienen wirken pelziger und gedrungener als Wespen, ihnen fehlt die schmale, glänzende Taille. Weibchen tragen Pollen sichtbar als gelbe Bürste an den Hinterbeinen oder an der Bauchunterseite.
- Sand- und Furchenbienen: 6–15 mm, grau oder rotbraun behaart, legen Erdhäufchen mit zentralem Loch in kurzem Rasen und sandigen Beeten an.
- Mauerbienen: 8–14 mm, rostrot, nisten in Fugen, Fensterrahmen, Insektenhotels und Rollladenkästen und verschließen die Röhren mit Lehm.
- Blaue Holzbiene: 20–28 mm, schwarz mit blau schimmernden Flügeln, brummt laut, wird oft für eine Hornisse gehalten und ist harmlos.
- Hummeln: dick behaart, als einzige heimische Wildbienen in Völkern von 50 bis 600 Tieren.
Verwechselt werden sie vor allem mit der Honigbiene, der Feldwespe und mit Schwebfliegen.
Lebensweise
Etwa neun von zehn Arten leben solitär: Jedes Weibchen baut sein Nest allein, ohne Königin, ohne Arbeiterinnen, ohne Wabenbau. Rund drei Viertel nisten im Boden, der Rest in Totholz, hohlen Pflanzenstängeln, leeren Schneckenhäusern oder Mauerritzen. Ein Weibchen legt im Leben nur 10 bis 30 Eier, jedes in eine eigene Brutzelle mit Vorrat aus Pollen und Nektar.
Die erwachsenen Tiere fliegen artabhängig nur vier bis sechs Wochen: Mauerbienen von März bis Juni, viele Sandbienen im April und Mai, andere Arten erst im Hochsommer. Der Nachwuchs entwickelt sich den Rest des Jahres in der Brutzelle und schlüpft im Folgejahr. Ein Nest im Frühjahr ist also meist vor dem Sommer erledigt.
Schäden und Risiken
Wildbienen bauen keine Papiernester, nagen kein Holz und beschädigen kein Mauerwerk, sie nutzen vorhandene Hohlräume. Erdnester hinterlassen kleine Sandhäufchen, die nach der Flugzeit zuwachsen. Vorräte gibt es keine, also auch nichts zu verteidigen.
Männchen haben gar keinen Stachel. Weibchen stechen nur, wenn man sie festhält oder drückt, und bei vielen Arten ist der Stachel zu schwach für menschliche Haut. Ein ernsthaftes Risiko besteht, wenn sich nach einem Stich Zeichen einer Allgemeinreaktion zeigen: Quaddeln fernab der Einstichstelle, Atemnot, Schwindel oder Kreislaufprobleme. Das ist auch ohne vorher bekannte Insektengiftallergie möglich und ein Fall für den Notruf 112.
Warum Sie Wildbienen nicht bekämpfen dürfen
Alle heimischen Wildbienenarten sind besonders geschützt. Verboten ist, die Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ebenso das Zerstören und Unzugänglichmachen ihrer Nester. Das gilt auch an der eigenen Hauswand, im eigenen Rasen und im eigenen Rollladenkasten. Über die Hälfte der Arten steht auf der Roten Liste, vor allem wegen fehlender Nistplätze. Insektensprays sind hier weder erlaubt noch nötig.
Umsiedeln statt bekämpfen
Meist genügt Abwarten, denn die Flugzeit endet nach wenigen Wochen. Danach können Sie dauerhaft handeln.
- Erdnester im Rasen stehen lassen, die Fläche weder wässern noch mähen; sie wächst von selbst wieder zu.
- Fluglöcher in Rollladenkästen und Fensterrahmen erst verschließen, wenn die neue Generation im Folgejahr ausgeflogen ist, sonst sterben die Larven im Inneren.
- Nisthilfen mit besetzten Röhren nach der Flugzeit als Ganzes an einen sonnigen, regengeschützten Platz umhängen.
- Das Nest selbst umsetzen dürfen nur Fachbetriebe oder Imker mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.
Tipp: Bieten Sie Ersatzquartiere an: eine sonnige offene Sandfläche für Bodennister, Hartholzblöcke mit 2 bis 8 mm Bohrungen für Hohlraumnister und Blüten von März bis September.
Rechtliches und wann Sie Hilfe holen
Wichtig: Nach § 44 BNatSchG sind Fang, Verletzung und Tötung besonders geschützter Arten sowie die Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten. Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Ausnahmen genehmigt allein die untere Naturschutzbehörde.
Holen Sie Rat, wenn das Nest an einem kritischen Ort sitzt, etwa im Sandkasten, oder wenn im Haushalt eine Insektengiftallergie bekannt ist. Erste Anlaufstelle ist die untere Naturschutzbehörde; auch Imkervereine und Naturschutzverbände beraten kostenfrei. Ein seriöser Fachbetrieb bietet bei Wildbienen keine Bekämpfung an.
Häufige Fragen zu diesem Tier
Stechen Wildbienen?
Nur sehr selten. Männchen haben gar keinen Stachel, Weibchen setzen ihn ausschließlich ein, wenn sie festgehalten oder gequetscht werden. Bei vielen Arten ist der Stachel zu schwach, um die menschliche Haut zu durchdringen. Ein Stich schmerzt deutlich weniger als der einer Wespe.
Darf ich ein Wildbienennest im Rollladenkasten entfernen?
Nein, solange es besetzt ist. Alle heimischen Wildbienen sind besonders geschützt, das Zerstören von Nestern verstößt gegen § 44 BNatSchG und kann teuer werden. Warten Sie das Ende der Flugzeit ab und verschließen Sie die Einschlupfstellen erst, wenn die neue Generation im Folgejahr ausgeflogen ist.
Wie lange bleiben Wildbienen im Garten aktiv?
Die erwachsenen Tiere einer Art fliegen meist nur vier bis sechs Wochen. Mauerbienen sind von März bis Juni unterwegs, viele Sandbienen im April und Mai, einzelne Arten erst im Hochsommer. Danach kehrt Ruhe ein, der Nachwuchs entwickelt sich unsichtbar in den Brutzellen und schlüpft im nächsten Jahr.