Nutria
Ein fast bibergroßes Nagetier schwimmt am Ufer entlang, steigt auf den Weg und lässt sich aus der Hand füttern: Die Nutria ist in vielen deutschen Parks und an Kanälen zum vertrauten Anblick geworden. Sie stammt aus Südamerika, steht seit 2016 auf der EU-Liste invasiver Arten und macht dort Probleme, wo ihre Baue Deiche und Uferböschungen untergraben.
Nutria erkennen
Ausgewachsene Tiere erreichen 40 bis 65 cm Kopf-Rumpf-Länge und 5 bis 10 kg, dazu kommt ein 30 bis 45 cm langer Schwanz. Das Fell ist rotbraun bis graubraun mit dichter Unterwolle, der Bauch heller. Am auffälligsten sind die kräftigen, orange gefärbten Nagezähne und die langen weißen Schnurrhaare an der ebenfalls hellen Schnauze. Zwischen den Zehen der Hinterfüße sitzen Schwimmhäute.
- Schwanz rund im Querschnitt, fast unbehaart und beschuppt, nicht abgeplattet
- Baueingänge oberhalb der Wasserlinie in der Böschung, oft mit ausgetretener Rutsche ins Wasser
- Fraßplätze mit abgebissenen Schilfhalmen und Rohrkolben, dazu große, walzenförmige Kotstücke am Ufer
- Häufig auch tagsüber unterwegs, in Parks mit geringer Fluchtdistanz
Wichtig: Der Biber ist mit 20 bis 30 kg deutlich größer und trägt eine breite, waagerecht abgeplattete Kelle. Er ist streng geschützt, Verwechslungen haben bei Fangaktionen schon zu Verlusten geführt. Die Bisamratte ist mit gut einem Kilogramm viel kleiner und hat einen seitlich abgeflachten Schwanz, eine Wanderratte wiegt ausgewachsen kaum ein halbes Kilo.
Lebensweise
Nutrias kamen ab den 1920er-Jahren als Pelztiere nach Europa, entkommene und freigelassene Tiere begründeten die heutigen Bestände. Sie leben halbaquatisch an Flüssen, Kanälen, Teichen, Rückhaltebecken und Parkgewässern und sind sowohl tag- als auch nachtaktiv. Die Baue liegen in der Uferböschung, die Röhren reichen mehrere Meter hinein, im dichten Röhricht entstehen zusätzlich oberirdische Nester. Die Nahrung ist rein pflanzlich: Wasserpflanzen, Schilf, Rohrkolben und Gräser, dazu Rüben, Mais und Gemüse von angrenzenden Flächen.
Die Fortpflanzung läuft ganzjährig. Nach rund 130 Tagen Tragzeit kommen meist vier bis sechs weit entwickelte Junge zur Welt, die bereits behaart sind, sehen können und im Wasser gesäugt werden; mehrere Würfe pro Jahr sind die Regel. Einen Winterschlaf gibt es nicht, strenger Frost führt aber zu Erfrierungen an Schwanz und Füßen. Inzwischen kommt die Art in allen Bundesländern vor, ihre Verbreitung hat zuletzt deutlich zugenommen.
Schäden und Risiken
Das größte Problem sind die Grabungen. In Deichen, Uferböschungen und Dämmen von Teichen und Rückhaltebecken entstehen Hohlräume, die unter Last einbrechen: unter Mähfahrzeugen, unter Spaziergängern, im Hochwasserfall auch unter Wasserdruck. Für Deich- und Unterhaltungsverbände ist das eine Frage der Bauwerkssicherheit und nicht bloß ein Schönheitsfehler.
Dazu kommt der Fraß. Ganze Schilfgürtel können verschwinden, mit ihnen Brutplätze von Wasservögeln und Deckung für Fische und Amphibien. In Gärten und auf Feldern am Wasser gehen Gemüse, Rüben und junge Uferpflanzungen verloren. Unterschätzt wird die Fütterung: Gefütterte Tiere verlieren die Scheu, kommen auf Wege und in Gärten und betteln aufdringlich, bei Handfütterung sind Bissverletzungen möglich. Wie bei allen Nagetieren am Wasser gilt außerdem: Kot nicht anfassen, nach Uferarbeiten die Hände waschen.
Vorbeugen
- Nicht füttern und andere darauf ansprechen, mancherorts gilt an Parkgewässern ein ausdrückliches Fütterungsverbot
- Teichdämme und Böschungskanten mit eingebautem Gitter, Steinschüttung oder Uferverbau sichern, bevor die ersten Röhren entstehen
- Gemüsegärten und Neuanpflanzungen am Wasser mit stabilem Zaun schützen, rund 80 cm hoch und unten 30 cm eingegraben oder abgewinkelt
- Ernterückstände, Fallobst und Tierfutter nicht am Ufer zurücklassen, Kompost nicht direkt an die Böschung setzen
Tipp: Der Fütterungsverzicht ist die einzige Maßnahme, die auch als Einzelperson sofort wirkt. Wo nicht gefüttert wird, bleiben die Tiere scheu, verteilen sich stärker und halten mehr Abstand zu Wegen und Grundstücken. Ein Hinweisschild am Teich bringt oft mehr als jede Diskussion über Fallen.
Bekämpfen
Die Nutria steht seit 2016 auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung nach der EU-Verordnung 1143/2014. Damit sind Haltung, Zucht, Transport, Verkauf und das Freilassen verboten, und die Mitgliedstaaten sind zu Managementmaßnahmen verpflichtet. Die Umsetzung ist Ländersache und fällt unterschiedlich aus: In einigen Bundesländern gehört die Nutria zu den jagdbaren Arten, in anderen unterliegt sie nicht dem Jagdrecht, sodass Entnahmen über die Wasserwirtschaft oder behördlich beauftragte Personen laufen.
Praktisch wird meist mit Lebendfallen gearbeitet, zunehmend mit elektronischem Meldesystem, damit gefangene Tiere rasch versorgt werden. In Biberlebensräumen sind Totschlagfallen tabu, geschossen wird nur an Land, um Verwechslungen auszuschließen. Für Privatpersonen heißt das: kein eigener Fang, keine eigenen Fallen. Zugelassene chemische Mittel gegen Nutrias gibt es nicht, unberechtigtes Fangen oder Töten verstößt je nach Bundesland gegen Jagd- oder Tierschutzrecht. Erster Ansprechpartner ist die Untere Naturschutz- oder Jagdbehörde, an Gewässern zusätzlich der Wasser- und Bodenverband oder der Deichverband. Entnahme allein löst das Problem nicht dauerhaft, geräumte Gewässerabschnitte werden rasch wiederbesiedelt, ähnlich wie beim Waschbären.
Wann zum Profi?
Sobald Röhren in einem Deich, einem Teichdamm oder einer tragenden Böschung sichtbar werden, ist das ein Fall für den Gewässerunterhaltungspflichtigen, den Deichverband oder das Tiefbauamt. Melden Sie den Fundort mit Foto und Ortsangabe, Hohlräume in Hochwasserschutzanlagen werden vorrangig bearbeitet. Auf Parkflächen nimmt das Grünflächenamt Hinweise entgegen. Für die Artbestimmung und die im Bundesland geltende Regelung ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Klassische Schädlingsbekämpfungsbetriebe sind hier nicht die richtige Adresse, gefragt sind Fachbetriebe für Wildtiermanagement und die Stellen, die den Gewässerabschnitt betreuen.
Häufige Fragen zu diesem Schädling
Nutria, Bisamratte oder Biber, wie erkenne ich den Unterschied?
Die Nutria wiegt 5 bis 10 kg und hat einen runden, fast unbehaarten Schwanz sowie auffällig weiße Schnurrhaare. Die Bisamratte bleibt bei gut einem Kilogramm und hat einen seitlich abgeflachten Schwanz. Der Biber ist mit 20 bis 30 kg deutlich schwerer und trägt eine breite, waagerecht abgeplattete Kelle. Er ist streng geschützt, deshalb lohnt genaues Hinsehen.
Darf ich Nutrias im Park füttern?
Besser nicht, und vielerorts ist es auch ausdrücklich untersagt. Gefütterte Tiere verlieren die Scheu, kommen auf Wege und in Gärten und betteln aufdringlich, bei Handfütterung sind Bissverletzungen möglich. Zusätzlich hält Fütterung die örtliche Dichte künstlich hoch, was die Grabschäden an Böschungen verstärkt.
An wen melde ich Nutriabaue in einem Deich oder Teichdamm?
An den Gewässerunterhaltungspflichtigen, den Deich- oder Wasser- und Bodenverband oder das Tiefbauamt der Kommune. Ein Foto mit möglichst genauer Ortsangabe reicht für die erste Meldung. Hohlräume in Hochwasserschutzanlagen werden dort vorrangig geprüft.
Kann ich Nutrias selbst fangen oder vergiften?
Nein. Zugelassene chemische Mittel gegen Nutrias gibt es nicht, und unberechtigtes Fangen oder Töten verstößt je nach Bundesland gegen Jagd- oder Tierschutzrecht. Entnahmen erfolgen durch Jagdausübungsberechtigte oder behördlich beauftragte Personen, meist mit Lebendfallen. Wenden Sie sich an die Untere Naturschutz- oder Jagdbehörde.