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Lästling

Star

Ein Star, der im April immer wieder in denselben Spalt über dem Fenster schlüpft, hat dort ein Nest. Rollladenkästen, Lüftungsöffnungen, Traufkästen und Fassadennischen sind für ihn genau das, was in der Natur eine Spechthöhle wäre. Das Nest selbst ist selten das Problem. Ärger machen der Kot, das Material im Kasten und die Untermieter, die nach dem Ausflug zurückbleiben.

Star erkennen

Der Star ist 19 bis 22 cm lang, etwas kleiner als eine Amsel, und wirkt gedrungen mit kurzem Schwanz und spitzem Schnabel. Im Frühjahr ist das Gefieder schwarz und schillert je nach Lichteinfall metallisch grün, blau und violett, der Schnabel ist dann gelb. Nach der Mauser im Spätsommer sitzen helle Federspitzen wie ein Perlmuster auf dem Gefieder, der Schnabel wird dunkel.

  • Im Flug an den dreieckig-spitzen Flügeln und dem kurzen Schwanz zu erkennen, anders als bei der rundflügeligen Amsel
  • Läuft am Boden trippelnd und stochert im Rasen, statt wie eine Amsel zu hüpfen
  • Gesang ist ein Gemisch aus Pfeifen, Knarren und Imitationen, oft von Antenne, Schornstein oder Dachkante vorgetragen

Wichtig: Der Star ist wie alle heimischen Vogelarten nach § 44 BNatSchG besonders geschützt, sein Bestand in Deutschland geht seit Jahren zurück. Ein besetztes Nest dürfen Sie nicht entfernen, nicht verschließen und nicht stören. Wer den Rollladenkasten während der Brut abdichtet, sperrt die Jungvögel ein. Das ist verboten und führt zusätzlich zu Geruch und Madenbefall im Kasten.

Lebensweise

Stare sind Höhlenbrüter und Kurzstreckenzieher, viele überwintern inzwischen in Mitteleuropa. Ab März wird der Nistplatz besetzt, die Eiablage beginnt meist im April. Vier bis sechs Eier werden 11 bis 13 Tage bebrütet, die Jungen bleiben rund drei Wochen im Nest. In guten Jahren folgt eine zweite Brut. Das Nest besteht aus Halmen, Blättern, Federn und allem, was sich in der Nähe findet, und füllt einen Rollladenkasten schnell aus.

Im Sommer sammeln sich Stare zu Schwärmen und übernachten gemeinsam in Schilf, Baumgruppen, an Fassaden oder unter Brücken. Solche Schlafplätze bestehen von Juli bis in den Oktober und können mehrere tausend Vögel umfassen. Gefressen werden im Frühjahr Regenwürmer und Insektenlarven, im Sommer und Herbst Beeren, Kirschen und Trauben – daher die Netze in Obstanlagen und Weinbergen.

Schäden und Risiken

Am Gebäude entstehen drei typische Probleme. Erstens blockiert Nistmaterial den Rollladen, verstopft Lüftungsöffnungen und Dachrinnen und kann so zu Feuchteschäden führen. Zweitens verschmutzen Kot und Futterreste Fensterbänke, Fassaden und darunter geparkte Autos, unter Schlafplätzen auch Gehwege und Bäume auf ganzer Fläche. Drittens bleibt nach dem Ausflug ein Nest voller Nahrung für Folgebewohner zurück.

Diese Folgebewohner sind der eigentliche Grund, warum der Star in einem Schädlingslexikon steht. Verlassene Nester beherbergen regelmäßig die Rote Vogelmilbe und den Vogelfloh. Beide wandern auf der Suche nach Wirten in Schlafzimmer und Wohnräume und stechen dort nachts. In den Nestresten entwickeln sich außerdem Speckkäfer und verwandte Arten, deren Larven anschließend Textilien und Tierprodukte im Haus befallen. Ein altes, trockenes Nest über dem Fenster ist damit eine der häufigsten unerkannten Quellen für nächtliche Stiche.

Vorbeugen

  • Rollladenkästen, Traufkästen und Lüftungsöffnungen im Winter kontrollieren und Spalten dauerhaft schließen, spätestens bis Ende Februar
  • Öffnungen mit Lochblech, Gitter oder festen Blenden sichern statt mit Bauschaum; Schaum wird aufgehackt und hält nicht
  • Als Ausgleich einen Starenkasten mit 45 mm Einflugloch an unkritischer Stelle anbringen – das lenkt die Vögel um, statt sie nur zu verdrängen

Was erlaubt ist

Solange ein Nest besetzt ist, sind Eingriffe tabu. Das schließt das Verschließen der Öffnung, das Entfernen des Nests, Netze vor dem Einflugloch und störende Arbeiten in unmittelbarer Nähe ein. Sind die Jungen ausgeflogen – bei Staren meist ab Ende Juni, bei zweiter Brut später –, darf ein Nest im Rollladenkasten in der Regel entfernt werden. Nistplätze, die Jahr für Jahr erneut genutzt werden, gelten allerdings als dauerhafte Fortpflanzungsstätte. Für deren Beseitigung ist die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nötig, häufig mit der Auflage, Ersatzquartiere anzubringen.

Praktisch heißt das: bauliche Abwehr im Winterhalbjahr ja, Vergrämung während der Brutzeit nein. Nach der Nestentnahme entfernen Sie das Material vollständig, saugen den Kasten aus und entsorgen Nestreste und Staubsaugerbeutel sofort im geschlossenen Sack. Sind bereits Milben in den Wohnräumen, hilft neben gründlicher Reinigung eine gezielte Behandlung der Spalten mit einem für diesen Zweck zugelassenen Mittel. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Tipp: Notieren Sie sich den Termin gleich fürs nächste Jahr. Zwischen Anfang November und Mitte Februar ist am Rollladenkasten alles möglich, ohne dass Sie jemanden fragen müssen. Wer erst im März reagiert, wenn der Star schon auf dem Dach singt, hat die nächsten vier Monate verloren.

Wann zum Profi?

Ein Fachbetrieb lohnt sich, wenn nach dem Ausflug Stiche auftreten oder sich Käferlarven zeigen. Milben und Vogelflöhe sitzen dann tief in Fugen, Kabelkanälen und hinter Verkleidungen, mit Reinigung allein ist es nicht getan. Sinnvoll ist der Anruf auch, wenn der Nistplatz unzugänglich hoch liegt, wenn mehrere Wohnungen betroffen sind oder wenn unklar ist, ob das Quartier jährlich genutzt wird und damit genehmigungspflichtig ist.

Bei Fragen zur Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde die richtige Adresse, nicht der Schädlingsbekämpfer. Für ähnliche Konflikte an Gebäuden gilt dasselbe Vorgehen wie beim Haussperling oder bei der Saatkrähe: erst klären, was der Artenschutz zulässt, dann baulich handeln.

Häufige Fragen zu diesem Schädling

Ein Star brütet in meinem Rollladenkasten – was darf ich tun?

Während der Brut nichts. Besetzte Nester und die darin lebenden Jungvögel sind nach § 44 BNatSchG geschützt; das Verschließen des Kastens verstößt gegen dieses Zugriffsverbot und wird nach § 69 BNatSchG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eingesperrte Jungvögel verhungern, was zusätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Lassen Sie den Rollladen bis zum Ausflug oben und planen Sie die Abdichtung für den Winter.

Wann darf ich das Nest entfernen?

Nach dem Ausflug der Jungen, bei Staren meist ab Ende Juni, bei einer zweiten Brut entsprechend später. Bei Nistplätzen, die jedes Jahr wieder genutzt werden, sollten Sie vorher die Untere Naturschutzbehörde fragen, weil solche Quartiere als dauerhafte Fortpflanzungsstätte gelten können. Oft wird die Entnahme mit der Auflage genehmigt, einen Ersatznistkasten anzubringen.

Woher kommen die nächtlichen Stiche, nachdem die Vögel weg sind?

Meist aus dem verlassenen Nest. Rote Vogelmilben und Vogelflöhe verlieren ihre Wirte und wandern durch Ritzen in Schlaf- und Wohnräume, wo sie nachts stechen. Nestentnahme, gründliches Absaugen und das Abdichten der Fugen sind die entscheidenden Schritte, bei starkem Befall gehört das in Fachhände.

Wie halte ich Stare im nächsten Jahr fern?

Durch bauliche Abwehr im Winterhalbjahr. Schließen Sie Spalten an Rollladenkästen, Traufkästen und Lüftungsöffnungen mit Lochblech oder festen Blenden, nicht mit Bauschaum. Ein Starenkasten mit 45 mm Einflugloch an unkritischer Stelle bietet den Vögeln eine Alternative und verhindert, dass sie sich eine neue Lücke an der Fassade suchen.