Bisamratte
Wer am Grabenrand ein rattenähnliches Tier ins Wasser gleiten sieht, denkt zuerst an eine Wanderratte. Meist ist es die Bisamratte – trotz ihres Namens keine Ratte, sondern die größte Wühlmaus Europas. Für Haus, Küche und Vorräte spielt sie keine Rolle. Ihr eigentliches Thema sind die Röhren, die sie in Ufer, Böschungen und Deiche gräbt.
Bisamratte erkennen
Der Körper misst 30 bis 40 cm, dazu kommen 20 bis 25 cm Schwanz. Ausgewachsene Tiere wiegen meist 800 g bis 1,6 kg, selten mehr. Das Fell ist dicht und dunkelbraun, unterseits heller graubraun. Kopf und Rumpf gehen ohne erkennbaren Hals ineinander über, die kleinen Ohren verschwinden fast im Fell.
- Schwanz seitlich abgeflacht und nahezu nackt – das sicherste Merkmal
- Schwimmt mit sichtbarem Kopf und Rückenteil, taucht bei Störung fast geräuschlos ab
- Hinterfüße groß und mit Schwimmborsten besetzt, Vorderfüße auffällig klein
- Spuren am Ufer: gefällte Schilfhalme, geschälte Wurzeln, Erdauswurf und faustgroße Löcher an der Wasserlinie
Nicht verwechseln: Die Wanderratte ist deutlich kleiner und hat einen runden, schuppigen Schwanz. Die Nutria wird bis zu 10 kg schwer, hat große runde Ohren, einen runden Schwanz und orangefarbene Nagezähne. Die Unterscheidung ist wichtig, weil für die drei Arten unterschiedliche Regeln und unterschiedliche Zuständigkeiten gelten.
Lebensweise
Die Art stammt aus Nordamerika und wurde 1905 in Böhmen für die Pelzgewinnung ausgesetzt. Von dort hat sie ganz Mitteleuropa besiedelt; heute lebt sie bundesweit an Flüssen, Kanälen, Entwässerungsgräben, Teichen und Seen. Sie ist überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv, hält keinen Winterschlaf und schwimmt auch unter Eisdecken.
Gewohnt wird in Erdbauen: Der Eingang liegt unter Wasser, der Wohnkessel oberhalb des Wasserspiegels im Uferkörper. Die Röhren reichen oft mehrere Meter ins Ufer hinein und werden über Jahre erweitert. Wo die Ufer zu flach sind, entstehen stattdessen Burgen aus Schilf und Pflanzenresten. Auf dem Speiseplan stehen vor allem Wasserpflanzen, Schilfrhizome, Rüben und Mais, dazu Muscheln und Krebse. Ein Weibchen zieht zwei bis drei Würfe im Jahr groß, die Jungen sind nach wenigen Wochen selbstständig.
Schäden und Risiken
Die Schäden entstehen fast ausschließlich durch das Graben. Unterhöhlte Böschungen brechen ab, Uferwege sacken ein, Weidetiere und Landmaschinen treten durch. An Deichen und Dämmen entstehen Schwachstellen, die im Hochwasserfall zum Problem werden; an Fischteichen verlieren durchgrabene Dämme Wasser. In Gärten am Wasser gehen Seerosen, Ufergehölze und Gemüsebeete verloren. Reparaturen sind aufwendig, weil dafür das gesamte Röhrensystem freigelegt werden muss.
Gesundheitlich ist die Bisamratte kein Hygieneschädling im klassischen Sinn, weil sie Gebäude nicht besiedelt. Sie kann aber Zwischenwirt des Fuchsbandwurms sein und Erreger wie Leptospiren oder den Tularämie-Erreger tragen. Relevant ist das vor allem beim Umgang mit toten Tieren. Fassen Sie Kadaver nur mit Handschuhen an und waschen Sie sich danach gründlich die Hände.
Vorbeugen
- Gefährdete Böschungen mit eingegrabenem Drahtgeflecht oder einer Steinschüttung sichern; das Geflecht muss bis unter die Wasserlinie reichen
- Teichufer nicht zu steil und nicht zu locker aufschütten, die Uferbefestigung bei einer Neuanlage gleich mitplanen
- Dichte Schilfgürtel am Fischteich abschnittsweise zurücknehmen – sie liefern Deckung und Nahrung zugleich
- Frische Löcher, Erdauswurf und Fraßplätze früh melden, solange die Röhren noch kurz sind
Bekämpfen
Die Bisamratte steht seit 2017 auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung. Besonders geschützt ist sie nicht, die Zuständigkeit ist aber Ländersache: In einigen Bundesländern gehört sie zum Jagdrecht, in anderen wird sie über Regelungen zur Schädlingsbekämpfung und über die Gewässerunterhaltung erfasst. Nach § 39 BNatSchG dürfen wild lebende Tiere ohnehin nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden; § 4 des Tierschutzgesetzes verlangt zusätzlich, dass Wirbeltiere nur von sachkundigen Personen und ohne vermeidbare Schmerzen getötet werden.
In der Praxis fangen Bisamfänger der Unterhaltungs- und Deichverbände, Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsämter oder beauftragte Jäger mit Lebendfallen und Abzugeisen. Je nach Landesrecht vorgeschrieben sind ein Sachkundenachweis für die Fallenjagd, die tägliche Kontrolle jeder Falle und ein Fangsystem, das keine anderen Arten erfasst – Biber und Fischotter sind streng geschützt und nutzen dieselben Uferabschnitte. Ein zugelassenes chemisches Verfahren steht nicht zur Verfügung, der Fang ist die praktikable Methode. Eigenmächtig aufgestellte Fallen ohne Sachkunde sind keine Alternative und können rechtliche Folgen haben.
Tipp: Der richtige erste Anruf ist der zuständige Unterhaltungs- oder Deichverband, ersatzweise die Untere Wasserbehörde des Landkreises. Dort ist meist bekannt, ob an Ihrem Gewässer ohnehin regelmäßig gefangen wird – dann kostet Sie die Meldung nichts und die Sache ist in wenigen Tagen erledigt.
Wann zum Profi?
Holen Sie Fachleute dazu, sobald Löcher an einem Deich, einem Damm, einem Teichdamm oder einem Uferweg auftauchen. Dort geht es nicht um einzelne Tiere, sondern um die Standsicherheit des Bauwerks, und deren Beurteilung gehört in die Hand des Unterhaltungsverbands oder der Wasserbehörde. Auch bei wiederholtem Besatz am Fischteich lohnt der Fachbetrieb, weil er den Fang mit der nötigen Sachkunde und rechtssicher durchführt.
Sind Sie sich beim Tier nicht sicher, klären Sie zuerst die Art. Verwechslungen mit Ratten führen zu falschen Maßnahmen, und die Gemeine Schermaus im Garten braucht eine ganz andere Behandlung als ein Bisam am Graben.
Häufige Fragen zu diesem Schädling
Ist die Bisamratte wirklich eine Ratte?
Nein. Trotz des Namens gehört sie zu den Wühlmäusen und ist damit näher mit der Schermaus verwandt als mit der Wanderratte. Sie ist auch deutlich größer als eine Wanderratte und lebt fast ausschließlich am und im Wasser. In Gebäude, Keller oder Vorratsräume geht sie nicht.
Bisamratte oder Nutria – woran erkenne ich den Unterschied?
Am Schwanz und an den Ohren. Die Bisamratte hat einen seitlich abgeflachten, fast nackten Schwanz und winzige, im Fell versteckte Ohren. Die Nutria ist mit bis zu 10 kg viel schwerer, hat einen runden Schwanz, deutlich sichtbare runde Ohren und auffällig orangefarbene Nagezähne.
Darf ich eine Bisamratte am eigenen Teich selbst fangen?
Nur mit Sachkundenachweis und unter Beachtung der Landesregelungen. Nach § 39 BNatSchG dürfen wild lebende Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden, nach § 4 des Tierschutzgesetzes Wirbeltiere zudem nur von sachkundigen Personen. Fallen müssen täglich kontrolliert werden und dürfen keine geschützten Arten fangen; beauftragen Sie im Zweifel einen Fachbetrieb oder den zuständigen Verband.
Wem melde ich Bisamschäden am Gewässer?
Dem Unterhaltungs- oder Deichverband, der für das Gewässer zuständig ist, ersatzweise der Unteren Wasserbehörde des Landkreises. Viele Verbände lassen ohnehin regelmäßig fangen, dann entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Löchern an Deichen und Dämmen sollten Sie sofort melden, weil dort die Standsicherheit betroffen sein kann.