Marderhund
Ein gedrungenes, dunkles Tier mit heller Gesichtsmaske trottet in der Dämmerung durch den Garten und verschwindet unter dem Schuppen. Fast immer fällt dann das Wort Waschbär. Häufig ist es aber der Marderhund, regional auch Enok genannt: kein Marder, kein Kleinbär, sondern ein Hundeartiger aus Ostasien. Er steht auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten der EU.
Marderhund erkennen
Die Kopf-Rumpf-Länge liegt bei 50 bis 70 cm, die Schulterhöhe bei etwa 30 cm. Das Gewicht schwankt jahreszeitlich stark: im Frühjahr sind die Tiere schlank, vor der Winterruhe durch eingelagertes Fett deutlich schwerer und rundlicher. Der Körper wirkt niedrig und walzenförmig, die Beine sind kurz und dunkel, das Fell ist lang, struppig und graubraun mit schwarzen Grannenspitzen.
- Dunkle Maske um die Augen, dazu ein abstehender heller Backenbart
- Ohren klein und rund, im Winterfell fast im Kopf verschwindend
- Schwanz kurz, buschig und einfarbig dunkel, ohne jede Ringelung
- Trittsiegel hundeartig mit vier Zehen und Krallenabdruck, nicht handförmig
Verwechslung: Der Waschbär trägt einen deutlich geringelten Schwanz, hat längere Beine und fünfzehige Vorderpfoten mit langen, greifenden Fingern. Trotz des Namens besteht auch keine Verwandtschaft zu Mardern oder zum Steinmarder. Marderhunde klettern kaum: Wer nachts Poltern über der Zimmerdecke hört, hat ein anderes Tier auf dem Dachboden.
Lebensweise
Die Art stammt aus Ostasien und wurde ab den 1920er-Jahren in Osteuropa zur Pelzgewinnung ausgesetzt. Von dort breitete sie sich nach Westen aus; seit den 1960er-Jahren gibt es Nachweise in Deutschland, heute mit Schwerpunkt im Nordosten und mit steigender Tendenz nach Westen und Süden. Bevorzugt werden feuchte Wälder, Auen, Schilfgürtel und Gewässerränder, zunehmend auch Siedlungsränder, Kleingartenanlagen und Grundstücke am Ortsrand.
Marderhunde sind dämmerungs- und nachtaktiv, leben in festen Paaren und graben selten selbst. Sie beziehen verlassene Baue von Fuchs und Dachs, dichte Brombeerdickichte oder Hohlräume unter Gartenhäusern, Terrassen, Anbauten und Holzstapeln. Als einzige Hundeartige halten sie bei anhaltender Kälte eine Winterruhe und zehren dann von ihren Fettreserven. Die Würfe sind für einen Hundeartigen ungewöhnlich groß. Gefressen wird fast alles: Mäuse, Amphibien, Insekten, Schnecken, Gelege, Aas, Fallobst, Beeren und Küchenabfälle.
Schäden und Risiken
Im Siedlungsraum bleibt es meist bei Ärgernissen: aufgerissene Abfallsäcke, geplünderte Futterschalen, gemeinsam genutzte Kotplätze am Grundstücksrand und nächtliches Rascheln unter dem Anbau. Ökologisch wiegt die Art schwerer, weil sie in Feuchtgebieten Bodenbrüter und Amphibien erbeutet. Genau darauf zielt die Einstufung als invasive Art.
Hygienisch relevant ist der Kot. Wie der Rotfuchs kann der Marderhund Endwirt des Fuchsbandwurms sein; außerdem sind Räudemilben, Staupe und Trichinen nachgewiesen. Fell und Bau tragen regelmäßig Zecken und Flöhe. Fassen Sie Kot und verendete Tiere deshalb nie ohne Handschuhe an, und waschen Sie Fallobst und bodennahes Gemüse aus betroffenen Gärten gründlich.
Vorbeugen
- Hohlräume unter Terrasse, Gartenhaus und Anbau mit stabilem Gitter schließen und dieses rund 30 cm tief eingraben
- Abfall- und Biotonnen mit Deckelsicherung versehen, Küchenabfälle nicht offen kompostieren
- Futter für Katzen, Igel und Vögel nicht über Nacht draußen stehen lassen
- Fallobst täglich aufsammeln, Reisig- und Holzstapel nicht direkt an die Hauswand setzen
- Kellerschächte, Kriechkeller und offene Fundamentöffnungen vergittern
Bekämpfen
Der Marderhund unterliegt in den meisten Bundesländern dem Jagdrecht. Fang und Tötung sind damit Sache der jagdausübungsberechtigten Person im jeweiligen Revier; Einzelheiten regeln die Landesjagdgesetze, und sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wenn ein Tier Ihr Grundstück nutzt, ist die untere Jagdbehörde oder der zuständige Jagdpächter der richtige Ansprechpartner.
Aus der Unionsliste ergeben sich zusätzliche Verbote: Marderhunde dürfen nicht gehalten, gezüchtet, transportiert, verkauft oder freigelassen werden. Ein gefangenes Tier andernorts auszusetzen, ist deshalb keine Lösung. Für Privatpersonen bleiben Vergrämung und bauliche Abwehr, also konsequentes Entfernen aller Nahrungsquellen und das Verschließen von Hohlräumen, sobald das Tier nachweislich abgewandert ist. Giftköder sind gegen Wirbeltiere dieser Größe weder zugelassen noch vertretbar.
Tipp: Bevor Sie einen Hohlraum dauerhaft verschließen, streuen Sie Sand oder Mehl vor den Eingang und kontrollieren Sie zwei bis drei Nächte lang die Spuren. So sperren Sie kein Tier und keinen Wurf Welpen ein.
Wann zum Profi?
Wenden Sie sich an die untere Jagdbehörde oder einen Jagdausübungsberechtigten, wenn sich ein Marderhund dauerhaft unter Gebäuden eingerichtet hat, wenn Sie Welpen vermuten oder wenn ein Tier tagsüber auffällig zutraulich, taumelnd oder großflächig kahl wirkt. Letzteres deutet auf Räude oder eine andere Erkrankung hin. Verendete Tiere gehören nicht in die Hausmülltonne: Fassen Sie sie nicht an und melden Sie den Fund der unteren Jagdbehörde. Für das dauerhafte Abdichten von Kriechkellern, Anbauten und Lichtschächten sowie für die fachgerechte Reinigung eines Kotplatzes ist ein Schädlingsbekämpfungsbetrieb mit Erfahrung in Wildtierabwehr die richtige Adresse.
Häufige Fragen zu diesem Schädling
Wie unterscheide ich einen Marderhund vom Waschbären?
Am sichersten am Schwanz: Beim Marderhund ist er kurz, buschig und einfarbig dunkel, beim Waschbären deutlich geringelt. Der Marderhund wirkt insgesamt niedriger und walzenförmig, hat kurze dunkle Beine und einen abstehenden Backenbart. Der Waschbär hat längere Beine und fünfzehige Greifpfoten und klettert ausgezeichnet, während der Marderhund am Boden bleibt.
Ist der Marderhund für Menschen oder Haustiere gefährlich?
Angriffe sind nicht zu erwarten, die Tiere sind scheu und weichen aus. Die Risiken liegen bei Krankheitserregern: Der Kot kann Eier des Fuchsbandwurms enthalten, außerdem sind Räudemilben und Staupe nachgewiesen. Halten Sie den Impfschutz Ihres Hundes aktuell und räumen Sie Kotplätze nur mit Handschuhen und Atemschutz ab.
Darf ich einen Marderhund im Garten selbst fangen?
Nein. Die Art unterliegt in den meisten Bundesländern dem Jagdrecht, Fang und Tötung sind daher der jagdausübungsberechtigten Person vorbehalten. Aus der Unionsliste folgt zusätzlich, dass Marderhunde nicht gehalten, transportiert oder freigelassen werden dürfen. Ein Umsetzen an anderer Stelle ist damit keine Option; wenden Sie sich an die untere Jagdbehörde.
Unter meinem Gartenhaus wohnt ein Marderhund. Was kann ich tun?
Entfernen Sie zuerst alle Nahrungsquellen, also Tierfutter, offenen Kompost und ungesicherte Tonnen. Prüfen Sie danach mit Sand oder Mehl vor dem Eingang, ob das Tier abgewandert ist, und verschließen Sie den Hohlraum erst dann dauerhaft. Im Frühjahr und Frühsommer können Welpen im Bau liegen, dann sollten Sie warten und die Jagdbehörde einbeziehen.