Gartenschläfer
Nachts rumort es über der Decke oder im Rollladenkasten, tagsüber ist nichts zu hören. In Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Teilen Nordrhein-Westfalens steckt dahinter oft der Gartenschläfer, ein naher Verwandter des Siebenschläfers. Er ist kein Schädling im üblichen Sinn. Entscheidend ist sein rechtlicher Status: Die Art ist besonders geschützt, und ihre Bestände gehen seit Jahrzehnten stark zurück.
Gartenschläfer erkennen
Die Kopf-Rumpf-Länge liegt bei 10 bis 17 cm, dazu kommt ein 8 bis 15 cm langer Schwanz. Das Gewicht schwankt zwischen 45 und 140 g, die höchsten Werte werden vor dem Winterschlaf erreicht. Der Rücken ist rotbraun bis graubraun, Flanken und Unterseite sind weiß. Sicherstes Merkmal ist die schwarze Gesichtszeichnung, die von den Schnurrhaaren über das Auge bis hinter das Ohr reicht und wie eine Maske wirkt.
- Schwanz dicht behaart, graubraun, am Ende mit deutlicher weißer Quaste
- Große schwarze Knopfaugen, verhältnismäßig große dünnhäutige Ohren
- Kot als dunkle, längliche Kügelchen von 5 bis 10 mm, gehäuft an festen Latrinenplätzen
- Helles Pfeifen und Keckern, am auffälligsten im Frühjahr zur Paarungszeit
Wichtig: Fehlt die Gesichtsmaske und ist der Schwanz gleichmäßig grau und buschig, handelt es sich um den Siebenschläfer. Beide Arten sind besonders geschützt, für beide gelten dieselben Verbote. Mit der Hausmaus ist eine Verwechslung unwahrscheinlich: Die ist kleiner und hat einen nackten, geringelten Schwanz.
Lebensweise
Gartenschläfer sind dämmerungs- und nachtaktiv und klettern ausgezeichnet. Ursprünglich bewohnen sie Felsspalten, lichte Wälder, Streuobstwiesen und Weinberge. Im Siedlungsraum dienen Gebäude als Ersatzquartier: Rollladenkästen, Zwischendecken, Hohlräume in der Fassadendämmung, Dachböden und Gartenhäuser. Der Weg dorthin führt über Fassadenbewuchs, dicht stehende Bäume, Fallrohre oder ungesicherte Traufkästen.
Die Nahrung ist gemischt, mit klarer Vorliebe für tierische Kost: Käfer, Raupen, Schnecken und Regenwürmer, dazu Obst, Nüsse und Samen. Paarungszeit ist etwa Mai bis Juli, nach rund drei Wochen Tragzeit kommen meist vier bis sechs Junge zur Welt, in Mitteleuropa in der Regel ein Wurf im Jahr. Von Oktober bis April halten die Tiere Winterschlaf, bevorzugt frostfrei in Bodenverstecken, Mauerspalten oder Kellern.
Schäden und Risiken
Der Sachschaden bleibt meist überschaubar. In Dämmschichten entstehen Nester und Laufgänge, an Latrinenplätzen sammeln sich Kot und Urin, was Geruch und Feuchtigkeit nach sich zieht. Vereinzelt werden Kabelisolierungen benagt. Für die meisten Betroffenen ist der Lärm das größere Problem: Trippeln, Kratzen und Pfeifen in den ersten Nachtstunden, im Frühjahr besonders lebhaft.
Eine Gesundheitsgefahr für Bewohner ist nicht belegt. Wie bei jedem Wildtier gilt trotzdem: Kot anfeuchten statt trocken kehren und mit Handschuhen und FFP2-Maske aufnehmen. Lauteres Poltern am Tag stammt eher vom Eichhörnchen, schwere Schleifgeräusche und Kot mit Haaren und Obstkernen vom Steinmarder.
Vorbeugen
- Äste mit mindestens zwei Metern Abstand zur Fassade halten, Rankgerüste vom Dachbereich entkoppeln
- Rollladenkästen von innen abdichten, Revisionsdeckel mit Dichtung versehen, Gurtdurchlass mit Bürstendichtung schließen
- Traufkästen, Ortgänge und Lüftungsöffnungen mit Lochblech oder Edelstahlgewebe sichern, Maschenweite höchstens 10 mm
- Vogelfutter, Fallobst und Tierfutter nicht direkt am Haus anbieten oder lagern
- Trockenmauern, Totholz, dichte Hecken und Nistkästen im Garten lenken die Tiere vom Gebäude weg
Was erlaubt ist
Der Gartenschläfer ist über die Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Art. Nach § 44 BNatSchG ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Fallen, Gift und das Verschließen eines besetzten Quartiers scheiden damit aus. Ultraschallgeräte helfen ebenfalls nicht weiter, ein verlässlicher Wirknachweis fehlt.
Zulässig ist die Kombination aus Unattraktiv-Machen und baulichem Verschluss zum richtigen Zeitpunkt. Quartiere lassen sich durch gründliches Saugen, Reinigen mit Essigwasser und stark riechende Stoffe wie Pfefferminz- oder Eukalyptusöl unangenehm machen, wirksam wird das erst bei mehrfacher Wiederholung. Dauerhaft geschlossen werden dürfen Zugänge erst, wenn sicher kein Tier mehr im Hohlraum sitzt. Prüfen lässt sich das mit einer Wildkamera oder einer lose angeklebten Papiermanschette am Schlupfloch, die mehrere Nächte unversehrt bleiben muss.
Tipp: Die Jungenaufzucht läuft etwa von April bis September, der Winterschlaf von Oktober bis April. Bauliche Arbeiten an besiedelten Hohlräumen gehören deshalb in ein schmales Fenster im Frühherbst, nachdem der Auszug geprüft wurde. Zuständig für Auskünfte und Ausnahmen ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Wann zum Profi?
Fachliche Hilfe lohnt sich, wenn der Zugang nicht zu finden ist, die Dämmung großflächig durchsetzt wurde oder ein Tier in einen Wohnraum gelangt und nicht hinausfindet. Fangen und Umsetzen sind genehmigungspflichtig und Personen mit entsprechender Erlaubnis vorbehalten. Seriöse Fachbetriebe für Wildtiermanagement bieten bei Bilchen keine Bekämpfung an, sondern stimmen sich mit der Naturschutzbehörde ab. Für den dauerhaften Verschluss brauchen Sie meist ohnehin einen Dachdecker oder Zimmerer, denn Traufbereich und Dämmebene müssen ohne neue Wärmebrücken geschlossen werden.
Häufige Fragen zu diesem Schädling
Gartenschläfer oder Siebenschläfer, wie unterscheide ich die beiden?
Der Gartenschläfer trägt eine schwarze Gesichtsmaske, die vom Schnurrhaarfeld über das Auge bis hinter das Ohr reicht, und hat am Schwanzende eine weiße Quaste. Der Siebenschläfer ist gleichmäßig grau, wirkt eichhörnchenähnlich und hat einen durchgehend buschigen Schwanz ohne Quaste. Für den Umgang im Haus macht das keinen Unterschied: Beide Arten sind besonders geschützt.
Darf ich den Rollladenkasten einfach ausschäumen, wenn es nachts raschelt?
Nein. Ein besetztes Quartier zu verschließen zerstört eine Ruhestätte und ist nach § 44 BNatSchG verboten. Erst muss sicher sein, dass kein Tier mehr im Hohlraum sitzt. Danach ist der Verschluss zulässig und sogar die wirksamste Maßnahme.
Wann darf ich Zugänge am Haus dauerhaft schließen?
Erst nach geprüftem Auszug. Die Jungenaufzucht läuft etwa von April bis September, ab Oktober beginnt der Winterschlaf. In der Praxis bleibt ein schmales Fenster im Frühherbst. Kontrollieren Sie den Schlupf mehrere Nächte mit Wildkamera oder einer lose angeklebten Papiermanschette und fragen Sie im Zweifel vorher bei der Unteren Naturschutzbehörde nach.
Helfen Ultraschallgeräte oder Duftmittel gegen Gartenschläfer?
Für Ultraschallgeräte fehlt ein verlässlicher Wirknachweis, sie ersetzen keinen baulichen Verschluss. Starke Gerüche wie Pfefferminz- oder Eukalyptusöl und gründliche Reinigung mit Essigwasser können ein Quartier unattraktiv machen. Das wirkt aber nur bei mehrfacher Wiederholung und nur zusammen mit dem Abdichten der Zugänge.