Eichhörnchen
Über der Decke poltert es am frühen Morgen, dann wieder am Nachmittag – und nachts ist Ruhe. Dieses Muster spricht für ein Eichhörnchen. Auf Dachböden und in Zwischendecken richtet es sich gern ein, nagt an Dämmung, Holz und Kabeln und wird lautlich regelmäßig mit dem Marder verwechselt. Als besonders geschützte Art darf es weder gefangen noch getötet werden.
Eichhörnchen erkennen
Der Körper misst 20 bis 25 cm, dazu kommt ein fast körperlanger, buschiger Schwanz; das Gewicht liegt bei 200 bis 400 g. Die Fellfarbe reicht von hellrot über braun bis fast schwarz, die Unterseite ist immer weißlich. Im Winterfell fallen die deutlichen Ohrpinsel auf.
- Aktiv am Tag, mit Schwerpunkt am frühen Morgen und am Nachmittag; nachts still
- Geräusche: rasches Trippeln, rollende Nüsse, Nagen an Holz – kein Schleifen schwerer Beute wie beim Marder
- Losung klein, oval und dunkel; Nagespuren an Kabeln und Balkenkanten, herausgezupfte Dämmwolle zu einem Nest zusammengetragen
Wichtig: Verwechslungen sind die Regel. Lautes Poltern und Rangeln in der Nacht sprechen für den Steinmarder, zirpende und fiepende Laute im Sommerhalbjahr für den Siebenschläfer, feines Rascheln in Wänden für Mäuse. Wer den falschen Verursacher annimmt, dichtet zur falschen Zeit ab und schließt Tiere ein.
Lebensweise
Eichhörnchen sind tagaktive Nagetiere und halten keinen Winterschlaf. In der kalten Jahreszeit verlassen sie ihr Nest nur für wenige Stunden, um versteckte Vorräte zu suchen – deshalb hört man sie im Winter meist nur morgens und am späten Nachmittag. Das Nest, der Kobel, besteht aus Zweigen, Moos und Blättern und liegt normalerweise hoch im Baum. Jedes Tier unterhält mehrere Kobel und wechselt zwischen ihnen.
Gebäude werden genutzt, wenn sie leicht erreichbar sind und Ruhe bieten: Dachböden, Zwischendecken, Rollladenkästen, Schuppen und Garagen. Der Weg führt über Äste, die bis ans Dach reichen, über Fallrohre und Fassadenbegrünung und dann durch offene Traufkästen, verschobene Ziegel oder unvergitterte Lüftungsöffnungen. Junge werden in zwei Perioden aufgezogen, ungefähr von Februar bis April und noch einmal im Sommer bis in den September hinein; ein Wurf umfasst meist zwei bis fünf Junge.
Schäden und Risiken
Die Nagezähne wachsen lebenslang und müssen abgenutzt werden. Betroffen sind Dachlatten, Dampfsperren, Rohrisolierungen und vor allem Kabel – angenagte Leitungen sind das eigentliche Risiko, weil Kurzschluss und Kabelbrand möglich werden. Dämmwolle wird herausgezogen und zu Nestmaterial verarbeitet; an diesen Stellen geht die Dämmwirkung verloren.
Dazu kommen Kot, Urin und Vorratsdepots aus Nüssen und Zapfen, die mit der Zeit Geruch verursachen und Folgebewohner wie Vorratsmotten oder Käfer anziehen. Von den Tieren selbst droht Bewohnern wenig: Sie sind scheu und greifen nicht an, und als Überträger von Krankheiten auf den Menschen spielen sie in Deutschland keine nennenswerte Rolle. In Nestern, Kot und Urin können allerdings Flöhe und Milben zurückbleiben – tragen Sie beim Ausräumen Handschuhe und eine partikelfiltrierende Maske. Beißen können sie, wenn man sie in die Enge treibt oder anfasst – deshalb gehören sie nicht in die Hand.
Vorbeugen
- Äste im Umkreis von vier bis fünf Metern um das Dach zurückschneiden; so weit können Eichhörnchen im Sprung kommen
- Traufkästen, Ortgänge und Dachrandbereiche schließen, Lüftungsöffnungen mit stabilem Metallgitter sichern – Kunststoffgitter werden durchgenagt
- Kein Futter direkt am Haus anbieten; Futterstellen an der Fassade gewöhnen die Tiere an das Gebäude
Glatte Manschetten an Fallrohren und Rankhilfen erschweren den Aufstieg. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die endgültige Abdichtung darf erst erfolgen, wenn sicher kein Tier mehr im Hohlraum sitzt.
Was erlaubt ist
Das Eichhörnchen ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und unterliegt nicht dem Jagdrecht. Verboten sind Fangen, Verletzen und Töten, die Entnahme aus der Natur sowie die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Lebendfallen und ein Aussetzen an anderer Stelle sind daher keine zulässige Selbsthilfe, auch nicht in guter Absicht. Giftköder scheiden ohnehin aus.
Erlaubt und wirksam sind Vergrämung und Ausschluss außerhalb der Aufzuchtzeiten. Bewährt hat sich diese Reihenfolge: alle Zugänge bis auf einen verschließen, den verbliebenen Zugang beobachten und den Dachraum in der Zwischenzeit unattraktiv machen – Licht anlassen, ein Radio laufen lassen, Vorratsdepots entfernen. Ist der Hohlraum nachweislich leer und kein Nachwuchs zu hören, wird dauerhaft verschlossen. Gibt es Hinweise auf Jungtiere, muss die Maßnahme warten; für Zweifelsfälle und Ausnahmen ist die untere Naturschutzbehörde zuständig.
Tipp: Streuen Sie vor dem Verschließen eine dünne Schicht Mehl vor die letzte verbliebene Öffnung. Bleiben über zwei bis drei trockene Tage Abdrücke aus, hat das Tier den Hohlraum verlassen. Ein simpler Nachweis, der Ihnen den Ärger erspart, ein Eichhörnchen einzumauern.
Wann zum Profi?
Holen Sie Fachleute, wenn der Verursacher unklar bleibt, wenn Jungtiere im Spiel sind oder wenn bereits Kabel angenagt wurden – die Elektrik gehört dann von einer Elektrofachkraft geprüft. Auf Vergrämung spezialisierte Schädlingsbekämpfer und Dachdecker arbeiten die Zugangspunkte systematisch ab, was bei verwinkelten Dächern realistischer ist als eigene Kletterversuche. Vermuten Sie stattdessen Marder oder Waschbären, verschieben sich Zeitfenster und Vorgehen deutlich. Verletzte oder verwaiste Tiere gehören in eine Wildtierauffangstation, nicht in Eigenpflege.
Häufige Fragen zu diesem Schädling
Ist es ein Eichhörnchen oder ein Marder auf dem Dachboden?
Die Tageszeit entscheidet. Eichhörnchen sind tagaktiv und machen morgens und nachmittags Geräusche, nachts ist Ruhe. Marder poltern und rangeln vor allem in der Nacht, Siebenschläfer sind im Sommerhalbjahr nachts aktiv und geben zirpende Laute von sich.
Darf ich ein Eichhörnchen mit einer Lebendfalle fangen und aussetzen?
Nein. Die Art ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; Fangen und Entnahme aus der Natur sind verboten. Zulässig sind Vergrämung und baulicher Ausschluss. Über Ausnahmen entscheidet allein die untere Naturschutzbehörde.
Wann darf ich den Dachboden abdichten?
Außerhalb der Aufzuchtzeiten und erst dann, wenn nachweislich kein Tier mehr im Hohlraum ist. Kontrollieren Sie den verbliebenen Zugang mehrere Tage, etwa mit einer dünnen Mehlspur. Hören Sie Jungtiere, warten Sie, bis sie selbständig ausgeflogen sind.
Sind Eichhörnchen im Haus gefährlich?
Für die Bewohner kaum: Die Tiere sind scheu, greifen nicht an und gelten in Deutschland nicht als nennenswerte Krankheitsüberträger. Das eigentliche Risiko liegt in der Bausubstanz, vor allem bei angenagten Stromkabeln – lassen Sie die Elektrik dann von einer Fachkraft prüfen. Beim Ausräumen von Nest und Kot sind Handschuhe und eine partikelfiltrierende Maske sinnvoll, weil dort Flöhe und Milben zurückbleiben können.