Fledermäuse
Fledermäuse im Dachboden, im Rollladenkasten oder in einer Fassadenspalte sind keine Schädlinge, sondern streng geschützte Wildtiere. Wer sie am Haus hat, darf sie nicht vertreiben, nicht einsperren und die Einflugöffnung nicht einfach zumachen – auch dann nicht, wenn das Quartier gerade leer wirkt. Was möglich ist, regelt das Naturschutzrecht.
Fledermäuse erkennen
An Gebäuden leben in Deutschland vor allem drei Arten: die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), mit 3,5 bis 5 cm Körperlänge und 3 bis 8 Gramm die häufigste, dazu die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und der Abendsegler (Nyctalus noctula). Alle sind nachtaktiv und fliegen im typisch flatternden Zickzack. Die Tiere selbst sieht man selten, erkannt wird das Quartier an Spuren.
- Kotkrümel unter einer Fassadenspalte, an der Wand klebend oder auf dem Dachboden unter dem First
- Leises Fiepen und Rascheln aus dem Rollladenkasten, am stärksten in der Abenddämmerung
- Tiere, die kurz nach Sonnenuntergang nacheinander aus derselben Ritze ausfliegen
- Dunkle, speckig glänzende Ränder rund um die Einflugöffnung
Tipp: Fledermauskot lässt sich einfach von Mäusekot unterscheiden. Zerdrücken Sie mit Handschuhen einen Krümel in einem Taschentuch: Mäusekot bleibt hart, Fledermauskot zerfällt zu trockenem Staub, der im Licht leicht glitzert. Das sind Chitinreste gefressener Insekten.
Lebensweise
Fledermäuse sind die einzigen aktiv fliegenden Säugetiere. Sie jagen ausschließlich Insekten – Mücken, Nachtfalter, Käfer – und orten ihre Beute per Ultraschall. Der Jahreslauf ist streng gegliedert: Ab Mai sammeln sich die Weibchen in Wochenstuben, im Juni bis Anfang Juli kommen ein bis zwei Junge je Weibchen zur Welt, nach etwa vier Wochen sind sie flügge. Danach lösen sich die Kolonien auf.
Für die Wochenstube brauchen die Arten warme, enge Spalten: Rollladenkästen, Zwischenräume hinter Verkleidungen, Fassadenrisse, bei größeren Arten auch freie Dachböden. Im Winter ziehen die Tiere in frostfreie, feuchte Quartiere, oft Keller, Stollen oder Höhlen, und halten dort Winterschlaf. Viele Kolonien nutzen dasselbe Haus über Jahre und kehren jedes Frühjahr zurück. Deshalb schützt das Gesetz das Quartier auch dann, wenn keine Tiere darin sind.
Schäden und Risiken
Bauschäden verursachen Fledermäuse nicht. Sie nagen nichts an, bauen keine Nester und schleppen kein Material ein, anders als Steinmarder, die Dämmung zerlegen und Kabel beschädigen. Das eigentliche Thema ist der Kot, der sich unter dem Hangplatz sammelt, dazu in großen Wochenstuben eine Geruchsbelastung im Hochsommer. Geräusche gibt es, sie sind aber deutlich leiser als bei Siebenschläfern oder Mardern.
Fledermauskot besteht fast nur aus Insektenresten, ist trocken, geruchsarm und im Garten ein guter Dünger. Feuchten Sie größere Mengen vor dem Entfernen an und arbeiten Sie mit Handschuhen und FFP2-Maske, damit kein Staub eingeatmet wird.
Wichtig: Fassen Sie Fledermäuse nie mit bloßen Händen an. Einzelne Tiere können Europäische Fledermaus-Lyssaviren tragen, die über Bisse und Kratzer übertragbar sind; über Kot geschieht das nicht. Nutzen Sie feste Handschuhe, wenn ein Tier im Zimmer sitzt, und suchen Sie nach einem Biss oder Kratzer umgehend ärztlichen Rat.
Vorbeugen
- Offene Spalten an Ortgang, Traufe und Verkleidung schließen, solange das Bauteil nachweislich unbesiedelt ist
- Rollladenkästen bei der Erneuerung dicht ausführen, statt später nachzurüsten
- Dachluken und Lüftungsöffnungen mit Gittern versehen
- Vor jeder Dach- oder Fassadensanierung im Frühjahr auf Kotspuren und ausfliegende Tiere kontrollieren
- Sind Fledermäuse vorhanden: das Quartier von Anfang an einplanen, das ist billiger als ein Baustopp
Ein besetztes oder in Vorjahren genutztes Quartier zu verschließen, ist keine Vorbeugung, sondern ein Eingriff, für den es eine Genehmigung braucht. Das gilt auch im Winter, wenn die Tiere abwesend sind.
Was erlaubt ist
Alle heimischen Fledermausarten sind streng geschützt: § 44 Bundesnaturschutzgesetz und Anhang IV der FFH-Richtlinie. Verboten sind das Töten und Verletzen, das erhebliche Stören während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten sowie das Beschädigen oder Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Der Schutz der Quartiere gilt ganzjährig, unabhängig von der Anwesenheit der Tiere.
Erlaubt und sinnvoll ist deshalb nur, was das Quartier erhält: den Kot regelmäßig entfernen, unter dem Hangplatz ein leicht zu säuberndes Brett oder eine Folie auslegen, Zugänge zu den Wohnräumen verschließen (nicht die Einflugöffnung), Katzen vom Ausflugbereich fernhalten und auf nächtliche Fassadenbeleuchtung verzichten. Verirrt sich ein Tier in die Wohnung, genügt meist: Fenster öffnen, Licht aus, Raum verlassen.
Soll sich am Quartier etwas ändern, führt der Weg über die Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Sie prüft den Einzelfall und kann eine Ausnahme erteilen, meist mit Auflagen: Bauzeiten außerhalb von Wochenstuben- und Winterschlafzeit und Ersatzquartiere wie Fledermauskästen oder Quartiersteine. Ohne diese Genehmigung ist das Verschließen einer Einflugöffnung ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG und kann geahndet werden.
Wann zum Profi?
Erste Adresse ist nicht der Schädlingsbekämpfer, sondern die Untere Naturschutzbehörde und die ehrenamtlichen Fledermausbetreuer, die es in jedem Bundesland gibt. Sie bestimmen die Art, schätzen die Koloniegröße und beraten zu Bauzeit und Ersatzquartier. Melden Sie sich dort, wenn:
- eine Sanierung an Dach oder Fassade ansteht und Sie Kotspuren gefunden haben
- eine große Kolonie mehr Kot produziert, als Sie bewältigen können
- ein Tier verletzt ist oder tagsüber am Boden sitzt
- Sie unsicher sind, ob es sich überhaupt um Fledermäuse handelt
Ein Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung ist nur dann der richtige Ansprechpartner, wenn im selben Dachraum tatsächlich Schädlinge sitzen, etwa Tauben oder Nagetiere. Auch dann bleibt das Fledermausquartier ausgenommen.
Häufige Fragen zu diesem Tier
Darf ich die Einflugöffnung am Rollladenkasten einfach verschließen?
Nein. Fledermausquartiere sind nach § 44 BNatSchG ganzjährig geschützt, auch wenn gerade keine Tiere darin sind. Wer eine Öffnung ohne Genehmigung verschließt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Zuständig für eine mögliche Ausnahme ist die Untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises.
Ist Fledermauskot gesundheitsgefährlich?
Fledermauskot besteht fast nur aus zerkleinerten Insektenresten, ist trocken und geruchsarm; eine Übertragung von Lyssaviren (Tollwutviren) über Kot findet nicht statt. Bei größeren Mengen sollten Sie den Staub trotzdem nicht einatmen: vorher anfeuchten, Handschuhe und FFP2-Maske tragen. Im Garten ist der Kot ein guter Dünger.
Eine Fledermaus ist in meine Wohnung geflogen. Was tue ich?
Schalten Sie das Licht aus, öffnen Sie Fenster oder Balkontür weit und verlassen Sie den Raum für etwa eine halbe Stunde. Die meisten Tiere finden dann allein hinaus. Fassen Sie das Tier nicht mit bloßen Händen an; muss es doch bewegt werden, nur mit festen Handschuhen oder unter einem Karton.
Wir wollen das Dach sanieren und haben Fledermäuse. Was jetzt?
Melden Sie sich vor Baubeginn bei der Unteren Naturschutzbehörde und bei den ehrenamtlichen Fledermausbetreuern. Dort wird die Art bestimmt und geprüft, ob eine Ausnahme möglich ist, meist verbunden mit Bauzeiten außerhalb der Wochenstuben- und Winterschlafzeit und mit Ersatzquartieren. Wer erst nach dem Abnehmen der Verkleidung feststellt, dass Tiere da sind, riskiert einen Baustopp.