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Pflanzenschädling

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Ein großer, lackschwarzer Käfer mit weißen Punkten und auffällig langen, geringelten Fühlern an einem Ahorn oder einer Birke ist in Deutschland ein Fall für die Behörde. Der Asiatische Laubholzbockkäfer gilt in der EU als prioritärer Quarantäneschädling, jeder Verdacht muss gemeldet werden. Verwechslungen mit heimischen Bockkäfern und mit dem Hausbock sind häufig, die Unterschiede aber gut erkennbar.

Asiatischer Laubholzbockkäfer erkennen

Der Käfer misst rund 25 bis 35 mm, Weibchen werden größer als Männchen. Der Körper ist glänzend schwarz und trägt rund zwanzig unregelmäßige weiße bis gelbliche Flecken, die im Alter durch Abrieb verblassen können. Kennzeichnend sind die elfgliedrigen Fühler: schwarz-weiß geringelt auf bläulich schimmerndem Grund, beim Männchen etwa doppelt so lang wie der Körper, beim Weibchen rund ein Drittel länger als dieser. Auch die Beine schimmern oft bläulich. Die Larven leben verborgen im Holz und werden bis zu 5 cm lang.

  • Kreisrunde Ausbohrlöcher von rund einem Zentimeter Durchmesser, meist am Stamm oder an starken Ästen
  • Runde, bis 1 cm große Eiablagegruben, die die Weibchen in die Rinde nagen
  • Grobes, sägespanartiges Bohrmehl in Astgabeln und am Stammfuß
  • Saftfluss, absterbende Kronenteile und bruchgefährdete Äste

Meldepflicht: Nach dem EU-Pflanzengesundheitsrecht muss jeder – auch eine Privatperson – den Verdacht auf einen Unionsquarantäneschädling unverzüglich dem Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes melden. Befallenes Holz auf eigene Faust zu fällen, zu häckseln oder abzufahren ist der schlechteste Weg: Damit verschleppt man den Käfer.

Lebensweise

Die Art stammt aus Ostasien und gelangte mit Verpackungsholz nach Europa. Sie ist stark polyphag und befällt ausschließlich Laubgehölze, darunter Ahorn, Birke, Weide, Pappel, Rosskastanie, Platane, Buche, Ulme, Erle, Hainbuche, Esche und Linde. Anders als die meisten heimischen Bockkäfer geht sie auch an völlig gesunde, junge Bäume.

Ein Weibchen legt 30 bis 70 Eier einzeln in selbst genagte Rindengruben. Die Larven fressen zunächst unter der Rinde, später tief ins Holz, wo grobe, mehrere Zentimeter breite Fraßgänge entstehen. In Mitteleuropa dauert eine Generation meist zwei Jahre, je kühler das Klima, desto länger. Die Käfer schlüpfen ab Juni, fliegen bis in den Spätsommer und leben mehrere Wochen. Sie bleiben häufig am Schlupfbaum, weshalb sich ein Befall über Jahre auf wenige Bäume konzentriert – das macht die Tilgung überhaupt erst möglich.

Schäden und Risiken

Die Fraßgänge zerstören die Leitungsbahnen und die Statik des Stammes. Befallene Bäume sterben nach mehreren Generationen ab, brechen aber oft schon vorher – an Straßen, in Parks und in Gärten ist das die eigentliche Gefahr. Für Menschen und Haustiere ist der Käfer harmlos, er sticht und beißt nicht.

Schwer wiegen die Folgemaßnahmen. Bei einem bestätigten Fund werden im Umkreis des Fundbaums die amtlich festgelegten Wirtsbaumarten gefällt und vernichtet, im umliegenden Gebiet schließt sich ein mehrjähriges Monitoring mit Fallen, Kletterkontrollen und Spürhunden an. Wie weit Fäll- und Überwachungszone reichen, legt der Pflanzenschutzdienst nach den geltenden EU-Vorgaben für den Einzelfall fest. Für Baumeigentümer bedeutet das den Verlust auch scheinbar gesunder Bäume.

Vorbeugen

  • Kein Brennholz, kein Verpackungsholz und keine Gehölze aus Quarantänezonen mitnehmen oder weitergeben
  • Neu gepflanzte Laubgehölze in den ersten Jahren auf runde Bohrlöcher und Bohrmehl kontrollieren
  • Auffällige Käfer fotografieren, bevor sie wegfliegen – ein scharfes Bild mit Größenvergleich genügt der Behörde oft schon
  • Amtliche Allgemeinverfügungen in ausgewiesenen Befallsgebieten beachten, sie regeln Schnitt, Rodung und Holztransport

Bekämpfen

Eine Bekämpfung in eigener Regie gibt es nicht, und Insektizide erreichen die im Holz verborgenen Larven nicht. Die Tilgung läuft amtlich: Fällung befallener und benachbarter Wirtsbäume, Häckseln auf kleine Spangröße oder Verbrennen, dazu Monitoring über mehrere Jahre. Erst wenn über einen festgelegten Zeitraum kein Befall mehr auftritt, wird ein Gebiet freigegeben. In mehreren deutschen Befallsgebieten, unter anderem in Bayern, ist die Tilgung auf diesem Weg gelungen.

Tipp: Töten Sie einen verdächtigen Bockkäfer nicht. Mehrere große heimische Arten sehen ähnlich aus, der Alpenbock steht sogar unter Schutz. Setzen Sie das Tier in ein festes, verschließbares Gefäß mit kleinen Luftlöchern, notieren Sie Fundort und Datum und melden Sie den Fund. Die Bestimmung übernimmt der Pflanzenschutzdienst.

Wann zum Profi?

Bei jedem Verdacht sofort – und zwar nicht beim Schädlingsbekämpfer, sondern beim Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes. Auch das Grünflächenamt oder die Untere Naturschutzbehörde leiten Meldungen weiter. Hilfreich ist zu wissen, welche Arten nicht in Frage kommen: Der Hausbock befällt verbautes Nadelholz in Dachstühlen und ist braungrau mit hellen Haarflecken, der Gemeine Nagekäfer hinterlässt nur 1 bis 2 mm kleine Löcher in Möbeln. Handwerkerböcke leben an Nadelholz, Moschusbock und Großer Pappelbock an Weiden und Pappeln. Und der Gemeine Holzbock ist trotz seines Namens gar kein Käfer, sondern eine Zecke.

Ein Baumpflegebetrieb hilft bei der Kontrolle hoher Kronen und bei der Verkehrssicherheit, ersetzt die amtliche Meldung aber nicht. Wer beruflich mit Verpackungsholz aus Übersee zu tun hat, sollte sein Personal auf das Schadbild schulen: Die meisten Funde in Europa gehen auf aufmerksame Laien zurück.

Häufige Fragen zu diesem Schädling

Ich habe einen großen schwarzen Käfer mit weißen Punkten gefunden – was mache ich jetzt?

Fotografieren Sie das Tier möglichst scharf und mit einem Größenvergleich. Setzen Sie es in ein festes, verschließbares Gefäß mit kleinen Luftlöchern und töten Sie es nicht, denn mehrere heimische Bockkäfer sehen ähnlich aus und stehen teils unter Schutz. Melden Sie den Fund mit Fundort und Datum dem Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes.

Muss ich einen Verdacht wirklich melden?

Ja. Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist ein Unionsquarantäneschädling, und nach dem EU-Pflanzengesundheitsrecht ist jede Person zur unverzüglichen Meldung verpflichtet. Zuständig ist der Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes; Grünflächenamt oder Untere Naturschutzbehörde leiten die Meldung ebenfalls weiter.

Was ist der Unterschied zum Hausbock?

Der Hausbock ist braungrau, 8 bis 25 mm lang und befällt verbautes Nadelholz, vor allem Dachstühle und Balken. Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist deutlich größer, glänzend schwarz mit weißen Flecken und lebt ausschließlich an lebenden Laubbäumen. Beide haben nichts miteinander zu tun.

Werden bei einem Fund wirklich auch gesunde Bäume gefällt?

Ja, das ist Teil der amtlichen Tilgungsstrategie. Im Umkreis des Fundbaums werden die festgelegten Wirtsbaumarten entfernt, weil ein früher Befall von außen nicht sicher erkennbar ist. Anschließend läuft in der umliegenden Zone über mehrere Jahre ein Monitoring. Wie weit beide Zonen reichen, legt der Pflanzenschutzdienst im Einzelfall fest.